Strafen bei Fahrerflucht

Wer Fahrerflucht begeht, muss mit verschiedenen Strafen rechnen.

Hier erfährst du wann Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen drohen und wann die Versicherung bei einem Schaden mit Unfallflucht zahlt. Außerdem erklären wir dir, was genau als Fahrerflucht gilt.

Strafen bei Fahrerflucht

Fahrerflucht gilt als die zweithäufigste Straftat im Straßenverkehr. Wir haben alles Wichtige für dich zusammengefasst:

Das Wichtigste in Kürze 

  • Bei Fahrerflucht kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Als Strafe sind auch ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg möglich.
  • Die höchste Strafe gibt es, wenn Personen verletzt oder getötet werden. Dann kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen.
  • Du kannst innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei eine Selbstanzeige aufgeben, wenn du Fahrerflucht begangen hast. So kannst du die Strafe mildern.
  • Wer Fahrerflucht begeht und erwischt wird, muss die Kosten für den Schaden selbst bezahlen. Die Kfz-Versicherung übernimmt zwar normalerweise zunächst die Kosten, verlangt sie dann aber vom Täter zurück.
  • Das unerlaubte Verlassen eines Unfallorts verjährt nach fünf Jahren.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Nach § 142 StGB ist die Strafe für Fahrerflucht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Fahrverbot und Punkte in Flensburg sind möglich.

Wer bei einem Parkschaden einfach weiterfährt, riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Wurden Personen verletzt oder sterben sogar, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Wichtig: Entscheidend ist beim Strafmaß immer die Höhe des Schadens. Bei einem Schaden unter 600 Euro ist die Strafe normalerweise am geringsten (Geldstrafe). Bei einem Personenschaden mit Fahrerflucht, bei dem Menschen verletzt werden oder sogar ums Leben kommen, drohen die höchsten Strafen (Freiheitsstrafe).

Übersicht: Strafen bei Fahrerflucht

Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, ist immer abhängig vom Umfang des Schadens.

Es gilt: Je größer der Schaden, desto höher ist auch die Strafe. Das heißt aber auch, dass jede Tat einzeln betrachtet werden muss. In der Tabelle unten lassen sich also nur mögliche Strafen zusammenfassen.

Gut zu wissen: Wiederholungstäter von Fahrerflucht müssen mit höheren Strafen rechnen.

In unserer Übersicht siehst du, welche Strafen normalerweise bei Fahrerflucht drohen:

Verstoß

Geldstrafe

Punkte in Flensburg

Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe

Verstoß: Sachschaden unter 600 Euro

Geldstrafe: Geldauflage (Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung)

Punkte in Flensburg: keine Punkte

Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis: kein Fahrverbot, kein Entzug der Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe: keine Freiheitsstrafe

Verstoß: Sachschaden zwischen 600 und 1.300 Euro

Geldstrafe: Strafe richtet sich nach der Höhe eines Monatsgehalts

Punkte in Flensburg: zwei Punkte

Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis: maximal drei Monate Fahrverbot

Freiheitsstrafe: keine Freiheitsstrafe

Verstoß: Sachschaden über 1.300 Euro

Geldstrafe: Geldstrafe, die höher als ein Monatsgehalt ausfallen kann

Punkte in Flensburg: drei Punkte

Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis: Entzug der Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe: keine Freiheitsstrafe

Verstoß: Personenschaden durch fahrlässige Körperverletzung

Geldstrafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Punkte in Flensburg: drei Punkte

Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis: maximal drei Monate Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe: Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Verstoß: Personenschaden durch fahrlässige Tötung

Geldstrafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Punkte in Flensburg: drei Punkte

Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis: Entzug der Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Hast du einen Unfall mit verletzten Personen verursacht und bist einfach weitergefahren, musst du auch mit einer Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB rechnen. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein.

Ist es zu dem Unfall gekommen, weil du ein Überholverbot oder eine rote Ampel nicht beachtet haben, wirst du zusätzlich wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB bestraft. Gibt es sogar Tote, musst du dich auch wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB verantworten. Die Strafen bekommst du zur Fahrerflucht obendrauf.

Strafen bei Fahrerflucht
Bei Fahrerflucht nach einem Unfall kann es zu hohen Strafen kommen. © gettyimages/filmfoto

Strafen bei Fahrerflucht in der Probezeit

Jeder Fahranfänger, der gerade erst den Führerschein gemacht hat, hat normalerweise zwei Jahre Probezeit. Verhältst du dich in der Zeit nicht korrekt im Straßenverkehr, wird nach sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Fahrerflucht gehört zu den A-Verstößen. Sie sind die schlimmeren Vergehen.

Deine Probezeit verlängert sich bei Fahrerflucht zusätzlich zu der normalen Strafe um zwei weitere Jahre. Du musst auch an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Die Kosten musst du selbst bezahlen.

Das passiert nach einem Verkehrsdelikt in der Probezeit.
Strafen in der Probezeit und bei Fahrerflucht © iStock/iNueng

Strafe mildern durch Selbstanzeige

Du kannst innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei eine Selbstanzeige aufgeben, wenn du Fahrerflucht begangen hast. Das kann sich positiv auf die Höhe der Strafe auswirken.

Wichtig: Dafür muss der Schaden aber gering sein und die Polizei darf die Ermittlungen noch nicht aufgenommen haben.

Wann verjährt Fahrerflucht?

Das unerlaubte Verlassen eines Unfallorts verjährt nach fünf Jahren. Das bedeutet, dass die Täter nach dem Zeitraum nicht mehr für die Unfallflucht bestraft werden können.

Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?

Das hängt von deinem Versicherungsschutz ab und davon, ob der Täter gefunden wird oder nicht. Im Folgenden erklären wir dir genau, was die Versicherung in welchem Fall zahlt.

Wer zahlt, wenn der Täter gefunden wird?

Normalerweise übernimmt bei einer Fahrerflucht zuerst die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten. Die Versicherung wird die Summe wahrscheinlich später vom Täter zurückfordern. Sie kann maximal 5.000 Euro zurückverlangen.

Das heißt: Wurdest du Opfer von Fahrerflucht und der Täter wird gefunden, zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden. Die Versicherung des Täters verlangt das Geld dann meist von ihm zurück.

Hast aber du selbst Fahrerflucht begangen und wurdest erwischt, zahlt auch deine Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. Auch sie verlangt dann das Geld von dir zurück. Das gilt auch, wenn eine andere Person mit deinem Auto gefahren ist. Eine Kfz-Versicherung wird immer für ein Fahrzeug abgeschlossen.

Wurde mit deinem Auto Unfallflucht begangen, übernimmt normalerweise auch die Vollkasko den Schaden an deinem Fahrzeug nicht. Deine Versicherung kann dir bei einer Fahrerflucht sogar deine Kfz-Versicherung kündigen. Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Geldstrafe bei Fahrerflucht
Wenn du nach einem Unfall Fahrerflucht begehst, musst du am Ende die Kosten selbst übernehmen. © gettyimages/jarino47

Wer zahlt, wenn ich Fahrerflucht begangen habe?

Wenn du selbst Fahrerflucht begangen hast und erwischt wurdest, zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung erst einmal den Schaden, der Dritten entstanden ist. Sie verlangt dann aber später das Geld von dir zurück. Das bedeutet, du musst die Kosten am Ende selbst übernehmen.

Grundsätzlich gilt: Deine Versicherung kann dir bei einer Fahrerflucht sogar den Versicherungsschutz kündigen. Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Außerdem können bei Fahrerflucht Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.

Das solltest du wissen: Wenn eine andere Person mit deinem Auto Fahrerflucht begangen hat, übernimmt deine Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung) erst einmal den Schaden. Denn eine Kfz-Versicherung wird immer für ein Fahrzeug abgeschlossen. Deine Versicherung wird aber später die Kosten vom Täter zurückfordern.

Wer zahlt, wenn der Täter nicht gefunden wird?

Wird der Täter nicht gefunden, musst du den Schaden wahrscheinlich selbst bezahlen.

Das gilt vor allem, wenn du keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast. Nur sie zahlt auch bei einer unaufgeklärten Fahrerflucht den entstandenen Schaden. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Fahrerflucht nicht.

Das solltest du wissen: Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Er hilft Verkehrsopfern bei Unfällen in Deutschland, die nicht vom Versicherer übernommen werden. Das gilt vor allem bei Personenschäden. Bei Fahrerflucht zum Beispiel zahlt die Versicherung Schäden am Auto nur, wenn dabei auch Personen schwer verletzt wurden.

Mann füllt Versicherungsformular aus
Hast du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wird die Versicherung deine Reparaturkosten bei einer Fahrerflucht übernehmen. © gettyimages/Ocskaymark

Was ist Fahrerflucht?

Verursacht jemand mit dem Auto einen Unfall und fährt dann einfach weiter, spricht man laut Gesetz von Fahrerflucht. Eine andere Bezeichnung dafür ist Unfallflucht.

Fahrerflucht ist eine Straftat und in § 142 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Das Verhalten gilt rechtlich als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Wer also zum Beispiel ein anderes Auto anfährt (Sachschaden) oder beim Unfall eine Person verletzt (Personenschaden) und dann einfach weiterfährt, dem droht eine Strafe für Unfallflucht (strafrechtliche Folgen).

Als Fahrerflucht bezeichnet man aber auch, wenn jemand den Unfallort verlässt, der den Unfall aber nicht selbst verursacht hat. Jeder, der am Unfall beteiligt ist (jeder Unfallbeteiligte), kann also Fahrerflucht begehen.

Was gilt nicht als Fahrerflucht?

Es gibt aber auch Situationen, in denen du dich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernen musst. Es gilt deshalb nicht als Fahrerflucht, wenn

  • Du den Unfallort verlässt, um den Schaden beim nächsten Polizeirevier zu melden.
  • Du verletzt bist und Hilfe brauchst. Das gilt auch, wenn du einen Verletzten versorgen musst.
  • Du gefährliche Gegenstände von der Straße entfernen musst.
  • Du nur dein eigenes Fahrzeug beschädigt hast.
  • Du ein Straßenschild oder eine Leitplanke angefahren hast. In dem Fall musst du dich aber trotzdem bei der Polizei melden.

Fahrerflucht mit Sachschaden

Wird bei einem Unfall eine Sache beschädigt (zum Beispiel ein Auto), spricht man von einem Sachschaden. Schon ein nicht gemeldeter Kratzer an einem parkenden Auto gilt als Unfallflucht und wird strafrechtlich verfolgt.

Fahrerflucht bei Bagatellschäden

Streifst du zum Beispiel beim Ausparken ein fremdes Auto, spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden. Das Wort Bagatelle bedeutet Kleinigkeit im Französischen. Ein Bagatellschaden ist also ein kleiner, oberflächlicher Schaden am Fahrzeug. Dazu zählen zum Beispiel Blechschäden wie Kratzer oder Beulen. Der Schaden darf in diesem Fall normalerweise nicht höher als 700 Euro sein.

Fahrerflucht bei Wildschäden

Fährst du bei einem Wildunfall einfach weiter, gilt das nicht als Fahrerflucht. Du musst den Vorfall aber trotzdem bei der Polizei oder einem Förster melden. Sonst kann es sein, dass deine Versicherung den Wildschaden nicht bezahlt. Nach dem Jagd- oder Tierschutzgesetz musst du mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 50.0000 Euro rechnen.

Fahrerflucht bei Haustieren

Fahrerflucht bei Haustieren wie der Katze
Fährst du eine Katze oder einen Hund an, solltest du sofort anhalten und die Polizei rufen. © gettyimages/Maren Winter

Hast du eine Katze oder einen Hund überfahren, gilt das aus rechtlicher Sicht normalerweise als Sachschaden. Denn Haustiere behandelt das Gesetz als Sache. Für Schäden von Haustieren im Straßenverkehr gelten aber besondere Regelungen.

Denn: Haustiere haben immer einen Besitzer, der sich um sie kümmern muss. Der Halter des Tiers muss außerdem dafür zu sorgen, dass sein Haustier keine Gefahr für andere Personen darstellt. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit dem Haustier, hat der Halter seine Pflicht verletzt.

Daher gilt: Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, kommt keine Fahrerflucht infrage. Auch ein Recht auf Entschädigung hat der Halter des Haustieres deshalb nicht. Er gilt als verantwortlich und muss den entstandenen Schaden an deinem Auto zahlen. Nur wenn er eine Haustierversicherung hat, übernimmt sie normalerweise die Kosten.

Trotzdem kann es zu einer Strafe kommen, wenn du das verletzte Tier auf der Straße liegen lässt: Es kann zum Beispiel ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze dadurch unnötig leidet. Bei Tierquälerei kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden.

Wichtig: Fährst du ein Haustier an, rufst du am besten die Polizei oder einen Tiernotdienst.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Verursachst du einen Verkehrsunfall, bei dem Personen verletzt werden, und fährst einfach weiter, ist das auch Fahrerflucht. Du musst aber mit viel höheren Strafen (Freiheitsstrafe, Gefängnis) rechnen.

Neben der Fahrerflucht kann dir auch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. Denn: Du bist grundsätzlich verpflichtet, verletzten Personen am Unfallort zu helfen und Erste-Hilfe zu leisten.

Autounfall mit zerbrochenem Glas
Bei einem Unfall solltest du immer nachschauen, ob Personen verletzt sind und Erste Hilfe leisten. © gettyimages/Berezko

Sonderfall: Unbemerkte Fahrerflucht

Bist du zum Beispiel mit lauter Musik oder Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs, merkst du vielleicht gar nicht, dass du ein anderes Auto angefahren hast. Hast du den Unfall wirklich nicht wahrgenommen, ist das erst einmal keine klassische Fahrerflucht, sondern eine unbemerkte Fahrerflucht.

Gibt es aber eine Anzeige durch einen Unfallzeugen, der dein Kennzeichen aufgeschrieben hat, prüft das Gericht, ob das wirklich eine unbemerkte Fahrerflucht war. Meist wird ein Unfallgutachten von einem Kfz-Sachverständigen erstellt.

Bei einer unbemerkten Fahrerflucht ist vor allem entscheidend, wie schwer der Schaden ist. Das bedeutet: Kann der Blechschaden nur durch einen heftigen Zusammenstoß entstanden sein, hättest du das normalerweise merken müssen. Ist der Schaden höher als 700 Euro (Bagatellgrenze), wird davon ausgegangen, dass du den Unfall auch wahrgenommen hast.

Wird nachgewiesen, dass du von dem Zusammenstoß wirklich nichts mitbekommen hast, wirst du freigesprochen. Beschließt das Gericht aber, dass du den Unfallort unerlaubt verlassen hast, musst du mit einer Strafe wegen Fahrerflucht rechnen.

Das solltest du wissen: Auch wenn keine sichtbaren Spuren an einem fremden Auto entstanden sind, darfst du nicht einfach weiterfahren. Offiziell spricht man von Fahrerflucht normalerweise erst ab einem Schaden in Höhe von 50 Euro. Kratzer oder Beulen bemerkt man aber oft erst später, zum Beispiel wenn der Vorfall nachts passiert ist.

Fahrerflucht: Was tun?

Hast du selbst einen Unfall verursacht, musst du am Unfallort bleiben, um keine Fahrerflucht zu begehen. Bemerkst du Schäden an deinem Auto und vermutest Fahrerflucht, solltest du die Polizei informieren.

Wie verhalte ich mich richtig?

Hast du einen Unfall verursacht, musst du sofort anhalten und aussteigen. Sind Personen verletzt, musst du Erste Hilfe leisten und die Polizei informieren. Sonst machst du dich strafbar.

Hast du zum Beispiel auf einem Parkplatz ein Auto beschädigt, informiere so schnell wie möglich den Fahrzeughalter. Ein Zettel mit deinen Kontaktdaten unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus. Er könnte bei Wind wegfliegen oder bei Regen nicht mehr lesbar sein.

Personenschaden bei einem Unfall
Wenn du einen Unfall verursacht hast, solltest du immer sofort anhalten, aussteigen und verletzte Personen versorgen. © gettyimages/GregorBister

Wie lange muss ich warten?

Um keine Unfallflucht zu begehen, solltest du circa 20 bis 60 Minuten (angemessene Wartezeit) am Unfallort bleiben. Wenn eine Parkuhr im beschädigten Auto ist, musst du die maximale Parkdauer abwarten.

Grundsätzlich hängt die Wartezeit auch von den Umständen ab. Hast du zum Beispiel in der Nacht ein Fahrzeug auf einem Parkplatz angefahren, ist es eher unwahrscheinlich, dass der Besitzer bald auftaucht.

Kannst du den Fahrzeughalter nicht ausfindig machen, informiere direkt die Polizei. Dafür solltest du das Kfz-Kennzeichen, die Marke, den Fahrzeugtyp und die Farbe des beschädigten Autos notieren.

Was tun, wenn andere Fahrerflucht begehen?

Bemerkst du an deinem Auto Kratzer oder Beulen, solltest du noch am Unfallort Fotos von dem Schaden machen. Danach informierst du so schnell wie möglich die Polizei.

Dort kannst du eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben. Das ist vor allem für deinen Versicherungsschutz wichtig, falls der Täter später nicht gefunden wird.

Die Polizei prüft als erstes, ob sich der Täter schon gemeldet und eine Selbstanzeige aufgegeben hat. Ist das nicht der Fall, wird die Unfallflucht strafrechtlich verfolgt. Es wird nach dem Täter gesucht.

Grundsätzlich wird die Polizei versuchen, Zeugen zu finden, die den Unfall beobachtet haben. Hier kannst du dich auch selbst umhören. Es kann sich lohnen, zum Beispiel bei der Bäckerei oder dem Friseur beim Unfallort nachzufragen.

Außerdem solltest du dein Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt untersuchen und sich ein Schadengutachten ausstellen lassen. So kannst du bei deiner Versicherung nachweisen, dass du nicht selbst für den Schaden verantwortlich bist. In manchen Fällen brauchst du noch ein Unfallgutachten und einen Rechtsanwalt.

Polizeiruf nach Unfall mit Fahrerflucht
Wenn du einen Schaden an deinem Auto bemerkst, solltest du Fotos machen und die Polizei informieren. © gettyimages/ipopba

Richtig handeln statt weiterfahren 

Fahrerflucht ist eine Straftat, die schlimme Folgen haben kann. Du solltest immer vorausschauend fahren und im Falle eines Unfalls sofort anhalten. Schaue nach, ob Personen verletzt sind und leiste im Zweifel Erste Hilfe. Beachte, dass auch ein Parkschaden unangenehme Folgen haben kann.

Mit welcher Strafe du bei Fahrerflucht rechnen musst, hängt immer davon ab, wie schwer der Unfall und wie hoch der entstandene Schaden ist. Bei Fahrerflucht in der Probezeit kommt eine zweijährige Verlängerung der Probezeit dazu.

Solltest du an deinem eigenen Auto Kratzer oder Beulen bemerken, informierst du am besten so schnell wie möglich die Polizei. Dort kannst du eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Unfallflucht aufgeben.

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! Deine Allianz Direct

Mann mit Notebook

Kfz-Versicherung berechnen

Wechseln lohnt sich: Hole dir jetzt die günstige Allianz Direct Kfz-Versicherung.