Bagatellschaden am Auto

Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um kleine Schäden am Blech eines Fahrzeugs.

Wir erklären dir, was man unter einem Bagatellschaden versteht, ab wann der Schaden höher ist und ob es sich lohnt, einen Bagatellschaden am Auto der Versicherung zu melden.

Bagatellschaden am Auto

Bei einem kleinen Schaden kommt schnell die Frage auf, ob es sich überhaupt noch um einen Bagatellschaden handelt und wie du dich am besten verhalten sollst. Wir klären dich darüber auf und gehen auf weitere Fragen zum Thema ein:

• Definition: Was ist ein Bagatellschaden?

• Was tun bei einem Bagatellschaden?

• Muss ich bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?

• Wann ist es kein Bagatellschaden mehr?

• Soll ich den Bagatellschaden der Versicherung melden?

Definition: Was ist ein Bagatellschaden? 

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Sachschaden am Auto, bei dem nur das Blech des Fahrzeugs beschädigt wurde. Wenn bei einem Unfall eine Person verletzt wird oder das Fahrzeug mehr als nur einen Blechschaden hat, spricht man nicht mehr von einem Bagatellschaden.

Beispiele für einen Bagatellschaden sind:

  • kleine Kratzer im Autolack
  • kleine Schrammen an der Karosserie
  • leichte Dellen im Autoblech

Ein Bagatellschaden ist also nur ein kleiner Schaden, das bedeutet, die Reparaturkosten sind gering. Eine genaue Kostengrenze ist zwar nicht gesetzlich geregelt, 2004 legte der Bundesgerichtshof in einem Urteil aber eine Kostengrenze von 700 Euro fest. Seitdem bewegt sich die Grenze für einen Bagatellschaden je nach Versicherung zwischen 700 und 750 Euro.

Die Kosten für die Reparatur eines Bagatellschadens am Fahrzeug des Geschädigten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Schäden am eigenen Auto bezahlt gegebenenfalls eine Vollkaskoversicherung.

Was tun bei einem Bagatellschaden? 

Ein Bagatellschaden entsteht häufig beim Rangieren an der Straße oder auf Parkplätzen. Während an der Straße der Autobesitzer des beschädigten Autos meist anwesend ist, ist die Wahrscheinlichkeit bei einem Parkrempler geringer. Wir erklären dir deshalb, wie du dich in beiden Fällen am besten verhältst.

Wenn der Geschädigte vor Ort ist

Zettel an Windschutzschreibe nach Parkrempler
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Du musst auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren. © gettyimages/Ralf Geithe

Zuerst musst du die Unfallstelle sichern, egal ob der Unfall auf der Straße passiert ist oder auf einem Parkplatz. Für die Versicherung ist es wichtig, dass du den Schaden fotografierst und einen Unfallbericht anfertigst. Es ist gut, davon immer eine Vorlage in zweifacher Ausfertigung (eine für den Unfallgegner) im Auto dabeizuhaben. Der Unfall sollte dann noch am selben Tag der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise der Unfallverursacher.

Wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist

Zettel an Windschutzschreibe nach Parkrempler
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Du musst auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren. © gettyimages/Ralf Geithe

Wenn du ein parkendes Auto angefahren hast und der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist, kannst du das Kennzeichen in den umliegenden Geschäften ausrufen lassen oder bei Anwohnern nachfragen, ob sie den Halter des Fahrzeuges kennen. Wenn du den Fahrzeughalter nicht ausfindig machen kannst, musst du 30 Minuten auf den Halter warten. Erscheint er dann immer noch nicht, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, den Unfall bei der Polizei zu melden. Dazu kannst du einfach bei der örtlichen Polizeistation anrufen. Die Beamten nehmen dann deine Personalien auf und verständigen den Besitzer des Autos.

Für die Versicherung ist natürlich auch in dem Fall wichtig, dass du den Schaden fotografierst und direkt deiner Kfz-Versicherung meldest.

Das solltest du wissen: An die genannten gesetzlichen Vorgaben solltest du dich unbedingt halten, denn auch bei einem Bagatellschaden ist es Fahrerflucht, wenn du die Unfallstelle einfach verlässt.

Muss ich bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?

Polizeiauto
Die Polizei musst du bei einem Bagatellschaden nur in Ausnahmefällen rufen. © gettyimages/FooTToo

Nein, bei kleineren Schäden, also auch Bagatellschäden, muss die Polizei den Schaden nicht offiziell aufnehmen. Möchtest du, dass die Polizei den Schaden trotzdem notiert, ist das eine technische Hilfeleistung, die kostenpflichtig sein kann.

Ausnahmen, bei denen du die Polizei verständigen solltest, sind:

• Der Unfallverursacher steht vermutlich unter Alkoholeinfluss oder Drogen.

• Du vermutest, dass der Schaden doch höher ist und es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt.

• Du kannst dich nicht mit deinem Unfallgegner einigen, wer schuld am Unfall ist.

Ausnahme bei Mietwägen: Wenn du einen Mietwagen fährst, achte darauf, ob im Mietvertrag festgelegt ist, dass bei einem Unfall immer die Polizei gerufen werden muss. In dem Fall musst du auch bei kleinen Schäden wie einem Bagatellschaden die Beamten verständigen.

Wann ist es kein Bagatellschaden mehr? 

Ob es sich noch um einen Bagatellschaden handelt, ist manchmal nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Wir erklären dir, auf was du vor Ort achten kannst, um herauszufinden, ob es sich noch um einen Bagatellschaden handelt oder ob sich ein nachträgliches Gutachten lohnt.

Gibt es Anzeichen auf versteckte Schäden?

Bei manchen Schäden ist nicht auf Anhieb erkennbar, ob es sich nur um einen Schaden am Blech des Autos handelt oder ob mehr beschädigt wurde. Dabei kannst du zum Beispiel auf Folgendes achten:

• Hat eine größere Delle vielleicht darunterliegende Autoteile mitbeschädigt?

• Sind die Kratzer im Auto sehr tief, sodass das Auto aufwendig lackiert werden muss?

• Ist dein Auto mit einem Sonderlack überzogen, der sehr teuer ist?

In solchen Fällen werden die Reparaturkosten deutlich wahrscheinlich höher als 750 Euro sein und du kannst den Schaden nicht mehr als Bagatellschaden der Versicherung melden. Du musst ihn dann als „normalen“ Schaden angeben.

Soll ich ein Gutachten machen lassen?

Gutachter
Ein Gutachten wird bei einem Bagatellschaden nicht von der Versicherung bezahlt. © gettyimages/BartCo

Wenn du dir auch nach eigener Inspektion nicht sicher bist, solltest du eine professionelle Einschätzung einholen. Kfz-Versicherungen übernehmen normalerweise die Kosten für ein Gutachten nur dann, wenn der Schaden über 700 Euro liegt. Ein Gutachten beginnt bei rund 400 Euro und ist deshalb oft teurer als die eigentliche Reparatur bei einem Bagatellschaden.

Zwei gute Alternativen für ein umfangreiches Gutachten sind deshalb:

• Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt

• Kurzgutachten

Kurzgutachten:

Ein Kurzgutachten ist ausführlicher als ein Kostenvoranschlag, aber nicht so umfangreich wie ein normales Gutachten (zum Beispiel keine Ermittlung der Wertminderung oder des Nutzungsausfalls) und deshalb günstiger. Die Kosten belaufen sich normalerweise auf 50 bis 100 Euro.

Wenn sich herausstellt, dass es sich um keinen Bagatellschaden mehr handelt, übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten für das Kurzgutachten. Frage außerdem am besten vorher bei deinem Versicherer nach, ob du auf Kosten der Versicherung ein Kurzgutachten machen lassen kannst, auch wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Soll ich den Bagatellschaden der Versicherung melden?

Kratzer am Lack mit Handy fotografiert
Für die Versicherung solltest du immer Fotos vom Schaden machen. © gettyimages/Kwangmoozaa

In manchen Fällen ist es günstiger, die Kosten für die Reparatur selbst zu übernehmen und den Schaden nicht der Versicherung zu melden.

Denn: Durch einen verursachten Schaden, den du deiner Kfz-Versicherung meldest, kannst du in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Das kann für dich am Ende teurer sein, als einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen (zum Beispiel 100 Euro für das Ausbessern einer Delle).

Beispiel: Die Reparatur für das Ausbessern einer kleinen Delle kostet 100 Euro. Durch den Unfall wirst du in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und musst pro Monat 12 Euro mehr für deine Versicherung bezahlen. Nach einem Jahr wären das 144 Euro, die du wegen des Unfalls mehr bezahlen musst.

Wenn du den Unfall verursacht hast und auch dein eigenes Auto etwas abbekommen hat, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden am eigenen Auto. Neben einer schlechteren Einstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklasse spielt bei vielen Verträgen auch die vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle. Die festgelegte Summe kann bei einem Bagatellschaden höher sein als die anfallenden Reparaturkosten. In einem solchen Fall musst du die Kosten für die Reparatur selbst bezahlen.

Beispiel: Die Reparatur an deinem eigenen Auto kostet nach einem Unfall 200 Euro. Du hast bei deiner Vollkaskoversicherung aber eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart. Das bedeutet, dein Versicherer zahlt bei einem Schaden nur den Betrag, der über 300 Euro hinausgeht. Liegen die Reparaturkosten aber bei 200 Euro, musst du die Summe selbst bezahlen.

Bevor du dich also entscheidest, den Schaden deiner Versicherung zu melden, solltest du die Versicherungspolice genau lesen oder bei deiner Kfz-Versicherung nachfragen, ob es sich lohnt.

Übrigens: Wenn du dich dafür entscheidest, den Schaden an deinem eigenen Auto sogar selbst zu reparieren, empfehlen wir dir unsere Tipps, wie du dein Auto lackieren kannst.

Der Bagatellschaden zusammengefasst 

Ein Bagatellschaden liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nur einen sehr kleinen Schaden abbekommen hat, die Reparaturkosten nicht über 700 bis 750 Euro reichen und keine Personen verletzt wurden.

In einem solchen Fall kann es sogar günstiger sein, kleine Schäden selbst zu bezahlen und nicht der Versicherung zu melden. Wenn du unsicher bist, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, kannst du dir einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt machen oder ein Kurzgutachten erstellen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! Deine Allianz Direct

Mann mit Notebook

Kfz-Versicherung berechnen

Wechseln lohnt sich: Hole dir jetzt die günstige Allianz Direct Kfz-Versicherung.