Kfz-Zulassung & Versicherungs­schutz

In deinem Account kannst du deine Verträge jederzeit selbst verwalten und Vertragsdaten einsehen.

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Kfz-Zulassung und Versicherungsschutz

Hilfe rund um die Zulassung deines Fahrzeuges

  • Wie erhalte ich eine eVB-Nummer?

    Besuche uns einfach auf www.allianzdirect.de, klicke auf „Meinen Beitrag berechnen“ und wähle die Option „Kfz-Versicherung berechnen“. So gelangst du in unseren Online-Rechner, über den du einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung stellen kannst. Wichtig ist, dass du hier auswählst, dass dein Auto noch zugelassen oder umgemeldet wird. Nach Antragsstellung erhältst du direkt auf der Abschlussseite deine eVB-Nummer angezeigt, mit der du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden kannst. 

    Du brauchst keine eVB-Nummer, wenn du mit deinem bestehenden Auto (dein Fahrzeug ist bereits zugelassen) das Versicherungsunternehmen wechselst. Hier geben wir die Information, dass du künftig bei uns versichert bist, direkt an die Zulassungsstelle weiter.

    Benötigst du wegen Umzug eine neue eVB-Nummer, dann schau bitte unter „Was muss ich bei einem Umzug beachten?“.

     

     

  • Du hast Probleme mit deiner eVB-Nummer?

    Deine eVB-Nummer ist nicht mehr gültig

    Die Gültigkeit deiner eVB-Nummer ist abgelaufen, da diese nur eine begrenzte Zeit lang gilt. Bitte stell in solch einem Fall einfach nochmal einen neuen Antrag auf eine Kfz-Versicherung. Nach der Antragsstellung zeigen wir direkt auf der Abschlussseite deine neue eVB-Nummer an. Du musst nichts weiter tun, dein alter Antrag ist nach Ablauf der Frist automatisch ungültig.

  • Für welche Fahrzeugarten erhalte ich bei Allianz Direct eine eVB-Nummer?

    Du kannst bei Allianz Direct überwiegend oder komplett privat genutzte Personenkraftwagen (PKW) versichern. Für diese Fahrzeuge erhältst du eine eVB-Nummer. Überwiegend oder nur gewerblich genutzte Fahrzeuge versichern wir nicht.

    Für andere Fahrzeugarten wie etwa Wohnmobile, LKW, Youngtimer, Sonder- und Tuningfahrzeuge sowie Anhänger oder Motorräder können wir dir leider keine Versicherung anbieten. 

  • Meine Versicherung ist ruhend. Wie kann ich mein Auto neu versichern?

    Möchtest du dein stillgelegtes bzw. abgemeldetes Auto im Zeitraum der Ruheversicherung wieder anmelden, kannst du dies bei deiner Zulassungsstelle durch die Vorlage einer eVB-Nummer veranlassen, welche du ganz einfach bei uns telefonisch oder per Chat erhältst.

    Durch die Rückmeldung von der Zulassungsstelle an uns, dass dein Fahrzeug wieder angemeldet wurde, wird auch dein alter Vertrag wieder reaktiviert. Beachte bitte, dass ein Wechsel des Versicherungsunternehmens zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist - dieser kann erst zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen.

  • Kann ich meine Autoversicherung vorübergehend pausieren?

    Du willst dein Auto stilllegen oder abmelden? Das musst du bei deiner Zulassungsstelle erledigen. Diese informiert uns automatisch über die Abmeldung.

    Dein Fahrzeug befindet sich nach Stilllegung bzw. Abmeldung für maximal 6 Monate in einer beitragsfreien Ruheversicherung. Die vereinbarten Leistungen deiner Kfz-Haftpflicht und Teilkasko sind auch im Ruheversicherungsschutz enthalten.

    Für die Dauer der Ruheversicherung gibt es bestimmte Vorgaben:

    Dein Fahrzeug muss während der Ruheversicherung in einer Garage (z.B. Tiefgarage) oder einem geschützten Abstellplatz (z.B. mit Zaun, Mauer oder Hecke) geparkt sein. Außerdem darfst du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Wie du dein stillgelegtes bzw. abgemeldetes Auto im Zeitraum der Ruheversicherung wieder anmelden kannst, findest du unter "Meine Versicherung ist ruhend. Wie kann ich mein Auto neu versichern?".

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