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Kfz-Versicherung wechseln leicht gemacht:

Autofahrer haben jedes Jahr wieder das gute Recht, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Die Laufzeit des Vertrages endet bei den meisten Kfz-Versicherungen zum 01.01. eines jeden Jahres.

Oft ist der Wechsel nur eine Kleinigkeit, für die Kündigung des bestehenden Vertrags muss eine schriftliche Kündigung mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit bei dem derzeitigen Versicherer vorliegen (d.h. in den meisten Fällen zum 30.11).

Wer diese Frist verpasst oder es einfach vergisst, die Kfz-Versicherung zu kündigen, jedoch trotzdem wechseln möchte, dem bleibt noch die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung Gebrauch zu machen.

Diese Möglichkeit besteht dann, wenn der Kfz Versicherer seine Beiträge erhöht. Oft wird der Kunde über die Veränderung seines Beitrages erst im Dezember schriftlich informiert. In diesem Fall haben die Kunden ab dem Erhalt des Schreibens, welches Sie über die Erhöhung Ihrer Beiträge Informiert, einen Monat Zeit, Ihren bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.

Beachten sollte jeder, der seine Autoversicherung kündigen möchte, dass er dieses seinem Versicherer schriftlich per Brief oder Telefax mitteilt. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist nicht der Zeitpunkt, an dem die Kündigung abgesendet wurde wichtig, sondern wann die Kündigung bei beim Versicherer eingegangen ist - also das Datum des Posteingangs. Die schriftliche Kündigung der Auto Versicherung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

Bei Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt es sich, die Anbieter zu vergleichen. AllSecur bietet viel Leistung zu günstigen Preisen:

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