Wie versichern Sie Ihren Zweitwagen?
Den Versicherungsschutz für Ihr Zweitfahrzeug beantragen Sie ganz einfach mit dem Tarifrechner .
Welche Schadenfreiheitsklasse für Ihr Zweitfahrzeug berücksichtigt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen eine besonders günstige Schadenfreiheitsklasse für Ihre Zweitwagenversicherung anbieten. Dies geschieht während der Antragstellung automatisch, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzung für die Kfz Versicherung eines Zweitwagen:
Voraussetzungen für die Sondereinstufung Ihres Zweitwagen in die
Schadenfreiheitsklasse 1/2 (Beitragssatz 140 %):
- Sie haben bereits eine Kfz-Versicherung mit mindestens SF 1/2 bei AllSecur bzw. der Allianz Gruppe oder einem anderen Versicherungsunternehmen versichert
- Das Fahrzeug wird nicht auf einen "Sonstigen Halter" zugelassen, d.h. Halter des Fahrzeuges sind z.B. Sie oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner
Voraussetzungen für die Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2 (Beitragssatz 85 %):
- Sie oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner haben bereits einen PKW mit mindestens SF 2 bei AllSecur bzw. der Allianz Gruppe versichert
- Alle Fahrer des neu versicherten Fahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt
- Das Fahrzeug wird nicht auf einen "Sonstigen Halter", die "Eltern" oder das "Kind" zugelassen, d.h. Halter des Fahrzeuges sind z.B. Sie oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner


