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Fragen & Antworten

Tipps für die PKW-Zulassung

Für die Zulassung Ihres privat genutzten PKW benötigen Sie folgende Unterlagen:

Zulassung eines Neufahrzeuges:

Zulassung bei Halterwechsel:

Ihre elektronische Versicherungsbestätigung schicken wir direkt an Ihre Zulassungsstelle!

* Sofern die Zulassung nicht durch den Fahrzeughalter erfolgt, benötigt die Person, die das Fahrzeug zulässt, den Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters.

** Gilt nur in einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Hessen). Sofern die Zulassung nicht durch den Fahrzeughalter erfolgt, benötigt die Person, die das Fahrzeug zulässt, eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Einzugsermächtigung. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Dritten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Entsprechende Vordrucke für diese "Vollmacht" liegen in den Finanzämtern und Zulassungsbehörden aus.

*** Gilt bei der Zulassung für stillgelegte Fahrzeuge aus dem gleichen Zulassungsbezirk sowie für alle stillgelegten und zugelassenen Fahrzeuge aus einem anderen Zulassungsbezirk.

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