Fragen & Antworten
Vollkasko - Rundumschutz für Ihr Fahrzeug!
Die häufigsten Fragen zur Vollkasko haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
- Was ist versichert?
- Welche Schadenfälle sind versichert?
- Wie melden Sie einen Schaden?
- Was wird im Schadenfall ersetzt?
- Welche Selbstbeteiligung können Sie vereinbaren?
- Wo sind Sie versichert?
- Welche Besonderheiten gibt es?
- Was kostet die Vollkasko?
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer. Und wenn Unbekannte Ihr Auto mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen.
Was ist versichert?
Beulen und Kratzer am Auto ärgern immer, besonders wenn das Auto neu ist. Die Vollkasko sichert Sie gegen Fahrzeugschäden ab, unabhängig vom Verursacher.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Vollkaskoversicherung:
- Mut- oder böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben
- außerdem ist das komplette Leistungspaket der Teilkasko eingeschlossen
Mit der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen:
- Diebstahl
- Brand oder Explosion
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Marderbiss
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Zusammenstoß mit Haarwild (Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel-, Schwarzwild (Wildschwein), Feld-, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein-, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund) sowie Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen)
Wie melden Sie einen Schaden?
Mit unserer Online-Schadenmeldung im Bereich "Rund um den Schaden" informieren Sie unser Schadenteam mit wenigen Angaben auf direktem Wege. Gerne nehmen wir Ihre Schadenmeldung unter der 01802 / 11 30 11 (6 Ct./Anruf aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk max. 42 Ct./Min.) rund um die Uhr auch telefonisch entgegen.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Liegt kein Totalschaden vor, kommen wir für die Reparaturkosten auf. Wie der Schaden abgerechnet werden soll, bestimmen dabei Sie. Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu im Bereich "Rund um den Schaden" unter der Rubrik "Schadenservice - Sie bestimmen!" .
Welche Selbstbeteiligung können Sie vereinbaren?
AllSecur bietet die Vollkaskoversicherung wahlweise mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR und 300 EUR pro Schadenfall an. In beiden Fällen ist eine Teilkaskoversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung pro Schadenfall inklusiv.
Wo sind Sie versichert?
Die Vollkaskoversicherung der AllSecur gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Zudem besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko, Tunesien und der Türkei.
Besonderheiten:
Auf Wunsch mit Ausland Schadenschutz: Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem versicherten PKW im Ausland übernehmen wir die Regulierung und entschädigen einen Sach- und Personenschaden nach deutschem Recht mit bis zu 100 Mio EUR je Schadenereignis. Die Leistung bei Personenschäden ist dabei auf 8 Mio EUR begrenzt. Neugierig? Dann informieren Sie sich zu den Details unter der Rubrik "Ausland Schadenschutz" .
Wenn Ihr PKW mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 4 eingestuft ist, nur von Fahrern über 23 Jahren gefahren wird, Sie in den letzten 12 Monaten schadenfrei waren und in den letzten drei Jahren nicht mehr als einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden hatten, können Sie in der Vollkaskoversicherung einen Rabattschutz vereinbaren. Ein belastender Schaden pro Kalenderjahr führt dann nicht zu einer Rückstufung im Folgejahr. Voraussetzung: Der Rabattschutz muss auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart worden sein.
AllSecur verzichtet zudem als einer von wenigen Versicherern gegenüber dem Versicherungsnehmer sowie dem berechtigten Fahrer in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Dies gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile und Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Im Falle von Schäden an der Verglasung Ihres Fahrzeuges sind mit GlasDirekt unsere Glaspartner, z.B. Carglass, A.T.U, Pit-Stop, junited Autoglas sowie Wintec Autoglas für Sie die erste Wahl. Die für Sie nächstgelegenen der über 2.000 Filialen unserer Glaspartner ermitteln Sie in der Rubrik "Autoglas-Service" im Bereich "Rund um den Schaden" allein durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung unserer Glaspartner für Sie mit dem Baustein GlasDirekt verpflichtend ist.
Übrigens:
Eine Vollkaskoversicherung ist - gemessen an dem deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz - in vielen Fällen nur unwesentlich teurer als eine reine Teilkaskoversicherung. Eine Vollkasko erhalten Sie bei uns nämlich z.B. für einen VW New Beetle 1,4 schon ab 5,05 EUR* pro Monat!
*VW New Beetle 1,4, HSN: 0603, TSN: 665, 44135 Dortmund, Mann, Geb.Dat.: 01.01.1972, Halter: VN, Fahrer: VN und Partner, Geb.Dat. Partner: 01.01.1973, 6000 km/Jahr, SF 17, Beitrag gemessen an einer Jahresprämie bei jährlicher Zahlungsperiode, Bankangestellter, Eigentumswohnung, Tief-/Sammelgarage, Erstzulassung: 15.02.2004, Zulassung auf VN: 15.02.2004, VK 500 EUR SB, TK 150 EUR SB, Beginn: 01.01.2010, Stand: 02.09.2009.

