Vollkasko - Rundumschutz für Ihr Fahrzeug!
Die häufigsten Fragen zur Vollkasko haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
- Welche Schadenfälle sind versichert?
- Wie melden Sie einen Schaden?
- Was wird im Schadenfall ersetzt?
- Welche Selbstbeteiligung können Sie vereinbaren?
- Wo sind Sie versichert?
- Welche Besonderheiten gibt es?
- Was kostet die Vollkasko?
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer. Und wenn Unbekannte Ihr Auto mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen.
Vor allem Kunden, die ein neues und/oder noch wertvolles Fahrzeug versichern, wählen daher regelmäßig unsere Vollkaskoversicherung.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Vollkaskoversicherung:
- Mut- oder böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben
- außerdem ist das komplette Leistungspaket der Teilkasko eingeschlossen
Mit der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen:
- Diebstahl
- Brand oder Explosion
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen (An Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen; Dachlawinen sind keine Schneelawinen)
- Marderbiss
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Zusammenstoß mit Haarwild (Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel-, Schwarzwild (Wildschwein), Feld-, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein-, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund) sowie Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen)
Wie melden Sie einen Schaden?
Mit unserer Online-Schadenmeldung im Bereich "Rund um den Schaden" informieren Sie unser Schadenteam mit wenigen Angaben auf direktem Wege. Gerne nehmen wir Ihre Schadenmeldung unter der 069 / 99 999 111 rund um die Uhr auch telefonisch entgegen.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Liegt kein Totalschaden vor, kommen wir für die Reparaturkosten auf. Wie der Schaden abgerechnet werden soll, bestimmen dabei Sie. Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu im Bereich "Rund um den Schaden" unter der Rubrik "Schadenservice".
Welche Selbstbeteiligung können Sie vereinbaren?
AllSecur bietet die Vollkaskoversicherung mit folgenden Selbstbeteiligungsvarianten an:
- Vollkasko 500 EUR Selbstbeteiligung / Teilkasko 150 EUR Selbstbeteiligung
- Vollkasko 300 EUR Selbstbeteiligung / Teilkasko 150 EUR Selbstbeteiligung
- Vollkasko 300 EUR Selbstbeteiligung / Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
Wo sind Sie versichert?
Die Vollkasko der AllSecur Kfz-Versicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Zudem besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko, Tunesien und der Türkei.
Besonderheiten:
Auf Wunsch mit Ausland Schadenschutz: Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem versicherten PKW im Ausland übernehmen wir die Regulierung und entschädigen einen Sach- und Personenschaden nach deutschem Recht mit bis zu 100 Mio EUR je Schadenereignis. Die Leistung bei Personenschäden ist dabei auf 12 Mio EUR begrenzt. Neugierig? Dann informieren Sie sich zu den Details unter der Rubrik "Ausland Schadenschutz" .
Ein Extra für Neuwagenbesitzer: Bei Zerstörung Ihres Kfz bis zu einem Alter von 12 Monaten erstatten wir Ihnen den Neupreis, wenn Sie Ihr Kfz als Neuwagen gekauft haben. Bei Entwendung erfolgt die Neupreisentschädigung innerhalb der ersten sechs Monate.
AllSecur verzichtet zudem als einer von wenigen Versicherern gegenüber dem Versicherungsnehmer sowie dem berechtigten Fahrer in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Dies gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile und Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Im Falle von Schäden an der Verglasung Ihres Fahrzeuges sind mit GlasDirekt unsere Glaspartner, z.B. A.T.U, Carglass, junited Autoglas, KS Autoglas sowie Wintec für Sie die erste Wahl. Die für Sie nächstgelegenen der über 2.000 Filialen unserer Glaspartner ermitteln Sie in der Rubrik "Autoglas-Service" im Bereich "Rund um den Schaden" allein durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung unserer Glaspartner für Sie mit dem Baustein GlasDirekt verpflichtend ist.
Haben Sie den Baustein KaskoDirekt vereinbart, genießen Sie bei der Reparatur aller Kaskoschäden den vollen Service unserer durch die Dekra zertifizierten Partnerbetriebe. Die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen und eine auf sechs Jahre verlängerte Garantie sorgen dabei für beste Qualität. Wir organisieren alles weitere für Sie: Ein Anruf genügt und unser Service beginnt... Bitte beachten Sie, dass die Nutzung unserer Partnerbetriebe für Sie mit dem Baustein KaskoDirekt verpflichtend ist.
Übrigens:
Eine Vollkaskoversicherung ist - gemessen an dem deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz - in vielen Fällen nur unwesentlich teurer als eine reine Teilkaskoversicherung. Eine Vollkasko erhalten Sie bei uns nämlich z.B. für einen VW New Beetle 1,4 schon ab 4,43 EUR* pro Monat!
*VW New Beetle 1,4, HSN: 0603, TSN: 665, 44141 Dortmund, Mann, Geb.Dat.: 01.01.1972, Halter: VN, Fahrer: VN und Partner, Geb.Dat. Partner: 01.01.1973, 6.000 km/Jahr, SF 17, Beitrag gemessen an einer Jahresprämie bei jährlicher Zahlungsperiode, Bankangestellter, Eigentumswohnung, Tief-/Sammelgarage, Erstzulassung: 15.02.2004, Zulassung auf VN: 15.02.2004, VK 500 EUR SB, TK 150 EUR SB, inkl. KaskoDirekt, Beginn: 01.01.2011, Stand: 07.09.2010.


