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Wie übertragen Sie einen Schadenfreiheitsrabatt von Dritten?

Ein Schadenfreiheitsrabatt, der durch die schadenfrei gefahrene Zeit ermittelt wird, ist grundsätzlich personengebunden und kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Dritten auf Sie übertragen werden.

Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nur möglich zwischen:

Der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes muss auf seinen Anspruch zu Ihren Gunsten verzichten, d.h. sein Vertrag wird wie ein neu abgeschlossener Vertrag ohne Vorversicherungszeit eingestuft. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Darüber hinaus müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren sind. Sofern der Vertrag des bisherigen Inhabers bereits beendet ist, ist eine Übertragung nur innerhalb eines Jahres ab der Beendigung möglich.

Zum Ablauf:

 - per Mail über www.allsecur.de im Bereich "Kontakt",
 - per Fax an die 089 - 3800 1 55 24 oder
 - postalisch an Vereinte Spezial, Postfach 200119, 60605 Frankfurt.

Bitte beachten Sie:

Wir können die Schadenfreiheit nur für die Zeit anrechnen, in der Sie ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben, denn nur in dieser Zeit hätten Sie eine Schadenfreiheit erwerben können. Das bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt mitunter nicht 1:1 übertragen werden kann. Statt dessen ermitteln wir die Einstufung so, als ob der Vertrag von Anfang an bzw. ab Führerscheinbesitz auf Ihrem Namen bestanden hätte. Dabei berücksichtigen wir u.a. die Dauer des Führerscheinbesitzes und den Schadenverlauf.

Es ist daher möglich, dass Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht in voller Höhe übernehmen können. Die endgültige Einstufung erfolgt durch AllSecur, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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