Fragen & Antworten
Wie übertragen Sie einen Schadenfreiheitsrabatt von Dritten?
Ein Schadenfreiheitsrabatt, der durch die schadenfrei gefahrene Zeit ermittelt wird, ist grundsätzlich personengebunden und kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Dritten auf Sie übertragen werden.
Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nur möglich zwischen:
- Ehegatten bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartnern
- Eltern und deren Kindern
- Großeltern und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Enkeln
- Geschwistern, sofern in häuslicher Gemeinschaft lebend
- Schwiegereltern und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Schwiegerkindern
- einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person
Der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes muss auf seinen Anspruch zu Ihren Gunsten verzichten, d.h. sein Vertrag wird wie ein neu abgeschlossener Vertrag ohne Vorversicherungszeit eingestuft. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Darüber hinaus müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren sind. Sofern der Vertrag des bisherigen Inhabers bereits beendet ist, ist eine Übertragung nur innerhalb eines Jahres ab der Beendigung möglich.
Zum Ablauf:
- Stellen Sie zunächst bei AllSecur einen Antrag auf den Abschluss einer Auto-Versicherung unter Angabe Ihrer eigenen Schadenfreiheitsklasse.
- Sobald Ihnen nach der Antragstellung die Antrags- oder Versicherungsscheinnummer vorliegt, können Sie mit dem hier hinterlegten Formular einen Antrag auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes stellen. Füllen Sie dazu bitte das Formular gemeinsam mit dem bisherigen Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes vollständig aus und senden dieses unterschrieben zurück:
- per Mail über www.allsecur.de im Bereich "Kontakt",
- per Fax an die 089 - 3800 1 55 24 oder
- postalisch an Vereinte Spezial, Postfach 200119, 60605 Frankfurt.
Bitte beachten Sie:
Wir können die Schadenfreiheit nur für die Zeit anrechnen, in der Sie ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben, denn nur in dieser Zeit hätten Sie eine Schadenfreiheit erwerben können. Das bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt mitunter nicht 1:1 übertragen werden kann. Statt dessen ermitteln wir die Einstufung so, als ob der Vertrag von Anfang an bzw. ab Führerscheinbesitz auf Ihrem Namen bestanden hätte. Dabei berücksichtigen wir u.a. die Dauer des Führerscheinbesitzes und den Schadenverlauf.
Es ist daher möglich, dass Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht in voller Höhe übernehmen können. Die endgültige Einstufung erfolgt durch AllSecur, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

