Suche

Fragen & Antworten

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung?

Zum Jahresende erhöhen wieder viele Kfz-Versicherer Ihre Beiträge. Das Schreiben mit dieser Information wird Ihnen aber meist erst im Dezember oder Januar zugestellt.
Ab dem Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt werden, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihre bisherige Kfz Versicherung noch zu kündigen!

Daher gilt auch beim Sonderkündigungsrecht: "Frist beachten!"
Stichtag ist der Eingang Ihrer Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen -
der Poststempel allein reicht nicht aus.

Unser Tipp:

Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Zudem sollte das Kündigungsschreiben Ihren vollen Namen, Ihre Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges beinhalten und muss eigenhändig unterschrieben sein - dann steht Ihrer außerordentlichen Kündigung und dem Wechsel zu AllSecur nichts mehr im Wege.

Sie lesen gerade: Sonderkündigungsrecht


© AllSecur Deutschland AG 2000-2011
Allianz

Fragen und Antworten



Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir im Bereich Service und Ratgeber für Sie zusammengestellt!