Fragen & Antworten
Wie wird die Schadenfreiheitsklasse ermittelt?
Welche Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz Versicherung berücksichtigt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen. Bitte entnehmen Sie den folgenden Beispielen, mit welchen (Sonder-)Einstufungen Sie bei AllSecur rechnen können:
Es besteht bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer und Sie wechseln mit diesem oder einem neuen Fahrzeug zu AllSecur:
Sofern bereits eine Kfz Versicherung für Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer besteht, berücksichtigen wir bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags auch die Zeit, die Sie bereits schadenfrei gefahren sind. Maßgebend ist die Schadenfreiheitsklasse (nicht der Beitragssatz in Prozent), denn die einzelnen Versicherer erheben teilweise unterschiedliche Beitragssätze für die Schadenfreiheitsklassen.
Die Schadenfreiheitsklasse können Sie der aktuellen Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Versicherers entnehmen. Ist Ihnen lediglich die Schadenfreiheitsklasse für das laufende Kalenderjahr bekannt und möchten Sie ein Angebot für das nächste Jahr berechnen, addieren Sie für die Beitragsberechnung eine Schadenfreiheitsklasse hinzu, sofern Ihr Vertrag noch nicht in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist.
Sondereinstufungen beim derzeitigen Versicherer können leider nicht übernommen werden. Dies gilt generell auch für alle Einstufungen, die von einem ausländischen Versicherer vorgenommen wurden.
Es besteht bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug bei AllSecur bzw. der Allianz Gruppe und Sie planen jetzt einen Fahrzeugwechsel:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln und Sie für Ihr altes Fahrzeug bereits eine Allianz 24, AllSecur oder Allianz Kfz Versicherung besitzen, übernehmen Sie einfach den bestehenden Schadenfreiheitsrabatt, den Sie bitte unserer letzten Beitragsrechnung entnehmen.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Eine zweifache Anrechnung einer erworbenen Versicherungszeit (SF-Verdoppelung) sehen unsere Tarifbestimmungen nicht vor. Sollten Sie von einem anderen Versicherer ein solches Angebot haben, bitten wir Sie, dessen Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Häufig wird ebenfalls ein Abschluss des Erstvertrags dort verlangt und es erfolgt bei einem Schadenfall die Rückstufung beider Verträge.

