Saisonkennzeichen - Was müssen Sie beachten?
Sie möchten Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden? Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht übersteigen.
Eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei einem schadenfreien Verlauf Ihres Vertrags kann nur erfolgen, wenn die Saisonlaufzeit mindestens 6 Monate beträgt.
Außerhalb des Saisonzeitraumes gewähren wir Ihnen Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Teilkaskoversicherung.
Allgemeine Hinweise
Ihr Fahrzeug muss während des gesamten Zeitraumes der Ruheversicherung in einer
Garage / Tiefgarage oder in einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden.
Für Fahrten zur Abmeldung oder Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle haben Sie natürlich Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.


