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Rund um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Die häufigsten Fragen rund um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:

Besonderheiten bei

Allgemeine Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Für die Berechnung der Höhe Ihres Versicherungsbeitrags in der Kfz-Versicherung ist u.a. der Schadenfreiheitsrabatt ausschlaggebend. Je nach Anzahl der schadenfreien Jahres Ihres Vertrages erhalten Sie eine entsprechende Schadenfreiheitsklasse.
 
Bei AllSecur gibt es innerhalb der Schadenfreiheitsklassen eine Staffelung von Klasse 0 bis SF 35, wobei SF 35 mit einem Beitragssatz von 25 % die günstigste Klasse darstellt. In der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird jeweils eine separate Schadenfreiheitsklasse vergeben. Im Falle eines Schadens wird der Vertrag im Folgejahr zurückgestuft.
 
Welche Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Versicherung berücksichtigt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen.

Besonderheiten beim Versicherungswechsel

Sofern bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer besteht, berücksichtigen wir bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrages auch die Zeit, die Sie bereits schadenfrei gefahren sind. Maßgebend ist die Schadenfreiheitsklasse (nicht der Beitragssatz in Prozent), denn die einzelnen Versicherer erheben teilweise unterschiedliche Beitragssätze für die Schadenfreiheitsklassen.
 
Die Schadenfreiheitsklasse können Sie der aktuellen Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Versicherers entnehmen. Ist Ihnen lediglich die Schadenfreiheitsklasse für das laufende Kalenderjahr bekannt und möchten Sie ein Angebot für das nächste Jahr berechnen, addieren Sie für die Beitragsberechnung eine Schadenfreiheitsklasse hinzu, sofern Ihr Vertrag noch nicht in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist.
 
Sondereinstufungen beim derzeitigen Versicherer können leider nicht übernommen werden. Dies gilt generell auch für alle Einstufungen, die von einem ausländischen Versicherer vorgenommen wurden.

Besonderheiten beim Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln und Sie für Ihr altes Fahrzeug bereits eine Kfz-Versicherung besessen haben, übernehmen Sie einfach den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt, den Sie der letzten Beitragsrechnung entnehmen können.

Besonderheiten bei der Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes von Dritten

Ein Schadenfreiheitsrabatt, der durch die schadenfrei gefahrene Zeit ermittelt wird, ist grundsätzlich personengebunden und kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Dritten auf Sie übertragen werden.

Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nur möglich zwischen

Der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes muss auf seinen Anspruch zu Ihren Gunsten verzichten, d.h. sein Vertrag wird wie ein neu abgeschlossener Vertrag ohne Vorversicherungszeit eingestuft. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Darüber hinaus müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren sind. Sofern der Vertrag des bisherigen Inhabers bereits beendet ist, ist eine Übertragung nur innerhalb eines Jahres ab der Beendigung möglich.

Zum Ablauf:

- per Mail über www.allsecur.de im Bereich "Kontakt",
- per Fax an die 069 / 96249 22244 oder
- postalisch an AllSecur Deutschland AG, Postfach 200310, 60604 Frankfurt.

Bitte beachten Sie:

Wir können die Schadenfreiheit nur für die Zeit anrechnen, in der Sie ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben, denn nur in dieser Zeit hätten Sie eine Schadenfreiheit erwerben können. Das bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt mitunter nicht 1:1 übertragen werden kann. Statt dessen ermitteln wir die Einstufung so, als ob der Vertrag von Anfang an bzw. ab Führerscheinbesitz auf Ihrem Namen bestanden hätte. Dabei berücksichtigen wir u.a. die Dauer des Führerscheinbesitzes und den Schadenverlauf.

Es ist daher möglich, dass Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht in voller Höhe übernehmen können. Die endgültige Einstufung erfolgt durch AllSecur, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Besonderheiten bei der Versicherung eines Zweitwagens

Welche Schadenfreiheitsklasse für Ihr Zweitfahrzeug berücksichtigt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen eine besonders günstige Schadenfreiheitsklasse anbieten. Dies geschieht während der Antragstellung automatisch, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für die Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 (Beitragssatz 70 %):

Voraussetzungen für die Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2 (Beitragssatz 55 %):

Besonderheiten bei der Neueinstufung/erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges

Wenn bisher noch nie ein Fahrzeug auf Sie als Versicherungsnehmer zugelassen war, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (Beitragssatz 100 %) eingestuft.

Sofern Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie bereits in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 (Beitragssatz 70 %) eingestuft werden:

Rückstufung im Schadenfall

Im Falle eines Schadens in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse immer zum 01.01. des Folgejahres (Beginn des Versicherungsjahres).

Die Rückstufung erfolgt immer nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Versicherungsbedingungen. In unseren aktuellen Versicherungsbedingungen können Sie im Teil C unter 11.3 (1) und (5) weitere Informationen zu unserer Rückstufung entnehmen. Die Rückstufungstabelle finden Sie ebenfalls im Teil C unter 11.12.1 (2).

Sie lesen gerade: AllSecur - Fragen und Antworten - Rund um den Schadenfreiheitsrabatt - SFR


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Fragen und Antworten



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