Suche

Fragen & Antworten

Rund um die Kündigung/Ihr Sonderkündigungsrecht

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung/Ihr Sonderkündigungsrecht haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:

Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrags endet fast immer zum 01.01. (0.00 Uhr) eines jeden Jahres. Ihre Kündigung muss Ihrem derzeitigen Versicherer mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugehen (Kündigungsfrist). In anderen Worten: Die Kündigung muss spätestens am 30.11. des alten Jahres Ihrem derzeitigen Versicherer vorliegen.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Zum Jahresende erhöhen wieder viele Kfz-Versicherer Ihre Beiträge. Das Schreiben mit dieser Information wird Ihnen aber meist erst im Dezember oder Januar zugestellt. Ab dem Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt werden, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihre bisherige Versicherung noch zu kündigen!

Daher gilt auch beim Sonderkündigungsrecht: "Frist beachten!"

Stichtag ist der Eingang Ihrer Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen -
der Poststempel allein reicht für das Sonderkündigungsrecht nicht aus.

Kündigung im Schadenfall

Nach Eintritt eines Schadenfalls und dessen Bearbeitung durch den Versicherer (Anerkennung oder Ablehnung) können Sie oder der Versicherer den Vertrag kündigen (Kündigungsfrist: 1 Monat).

Beendigung bei einem Fahrzeugwechsel

Eine Kfz-Versicherung schließen Sie immer für Ihr jeweiliges Fahrzeug ab. Bei jedem Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung für Ihr neues Fahrzeug auch neu wählen.

Wichtige Hinweise zur Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax und von Ihnen unterschrieben sein.

Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist nicht der Tag der Absendung entscheidend, sondern vielmehr der Tag, an dem die Kündigung Ihrem derzeitigen Versicherer zugeht (Datum des Posteingangs). Möchten Sie also Ihr Vertragsverhältnis zum Ablauf am 01.01. beenden, muss Ihre Kündigung bei Ihrem derzeitigen Versicherer spätestens am 30.11. eingegangen sein.

Das Kündigungsschreiben sollte unbedingt folgende Informationen enthalten:
Ihre genaue Anschrift, das Datum, Ihre Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Neben der Schriftform sind keine besonderen Formvorschriften zu beachten.

Es empfiehlt sich, die Kündigung als "Einschreiben" zu versenden. Den genauen Wortlaut Ihres Kündigungsrechts können Sie in den "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung" (AKB) nachlesen.

oben

© Vereinte Spezial Versicherung AG 2000-2010
tm

Ihre Service-Hotline
Montag bis Freitag
8 - 20 Uhr
01803 / 10 10 24*
Fragen und Antworten



Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir im Bereich Service und Ratgeber für Sie zusammengestellt!

(*9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk max. 42 Ct./Min.)