Fragen & Antworten
Kfz-Versicherung wechseln / Rund um die Antragstellung bei AllSecur
Die häufigsten Fragen rund um den Wechsel zu AllSecur/Ihrer Antragstellung haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung
- Antragstellung bei AllSecur
- Unterlagen für die Antragstellung
- Wie wird die Schadenfreiheitsklasse ermittelt?
- Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?
Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen. Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax. Ausführliche Informationen haben wir im Abschnitt "Kündigung der Kfz-Versicherung" bereits für Sie zusammengestellt.
Antragstellung bei AllSecur
Parallel zur Kündigung Ihrer alten Versicherung beantragen Sie bei uns eine Kfz-Versicherung. Sie beginnen, indem Sie zunächst Ihr persönliches Angebot online berechnen. Die Berechnung ist völlig unverbindlich und anonym. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, beantragen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug direkt online. Unmittelbar nachdem wir den Antrag von Ihnen erhalten haben, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link. Durch einen Klick auf diesen Link bestätigen Sie die Antragstellung - mit diesem Prozess sichern wir Sie und uns vor Missbrauch durch Dritte.
Nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung bei uns gestellt haben, können Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung, bislang Deckungskarte/Doppelkarte) unter "Meine AllSecur" ausdrucken. Es genügt allerdings auch, wenn Sie sich die eVB-Nummer notieren und diese bei der Zulassungsstelle angeben. Bei einem reinen Versichererwechsel versenden wir die eVB direkt an die Zulassungsstelle.
Ihren Versicherungsschein und alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie von uns per Post, nachdem Sie Ihr Fahrzeug zugelassen haben.
Kfz-Versicherungen sind vertragsgemäß meist zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar, d.h. die Kündigung muss spätestens am 30.11. dem Versicherer vorliegen.
Unterlagen für die Antragstellung
Folgende Unterlagen und Informationen legen Sie sich bitte zurecht, um schnell und einfach unseren Versicherungsvorschlag (Angebot) zu erhalten oder einen Antrag zu stellen:
Für die Erstellung eines Versicherungsvorschlags:
- Fahrzeugschein (jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil I") oder genaue Informationen über Fahrzeugtyp
- Aktueller Schadenfreiheitsrabatt (letzte Beitragsrechnung)
- Führerschein
Zusätzlich (und soweit vorhanden) für die Erstellung eines Antrags:
- Fahrzeugidentifizierungsnummer
- Kilometerstand
- Bankverbindung
- Name und Versicherungsscheinnummer der bisherigen Kfz-Versicherung (letzte Beitragsrechnung)
Wie wird die Schadenfreiheitsklasse ermittelt?
Welche Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Versicherung berücksichtigt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen.
Sofern bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer besteht, berücksichtigen wir bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags auch die Zeit, die Sie bereits schadenfrei gefahren sind. Maßgebend ist die Schadenfreiheitsklasse (nicht der Beitragssatz in Prozent), denn die einzelnen Versicherer erheben teilweise unterschiedliche Beitragssätze für die Schadenfreiheitsklassen.
Die Schadenfreiheitsklasse können Sie der aktuellen Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Versicherers entnehmen. Ist Ihnen lediglich die Schadenfreiheitsklasse für das laufende Kalenderjahr bekannt und möchten Sie ein Angebot für das nächste Jahr berechnen, addieren Sie für die Beitragsberechnung eine Schadenfreiheitsklasse hinzu, sofern Ihr Vertrag noch nicht in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist.
Sondereinstufungen beim derzeitigen Versicherer können leider nicht übernommen werden. Dies gilt generell auch für alle Einstufungen, die von einem ausländischen Versicherer vorgenommen wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen eine besonders günstige Schadenfreiheitsklasse anbieten. Dies geschieht während der Antragstellung automatisch, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. Unter anderem werden folgende Merkmale zur Beitragsermittlung für Ihr Kfz herangezogen:
- Die Typklassen dienen als Grundlage für die Beitragsbemessung. Jedes Kfz wird - dem Schadenverlauf und dem Reparaturaufwand entsprechend - einer Typklasse zugeordnet.
- Der Zulassungsbezirk, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist. Jeder Zulassungsbezirk wird - abhängig von der Anzahl und der Schwere der Unfälle - einer Regionalklasse zugeordnet.
- Ihre schadenfrei gefahrene Zeit. So gilt z.B. der niedrigste Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung von 30 Prozent bereits ab der Schadenfreiheitsklasse 22, in der Fahrzeugversicherung ab der Schadenfreiheitsklasse 23.
- Um den Beitrag in der Fahrzeugversicherung niedrig zu halten, ist es üblich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto geringer wird Ihr Beitrag.
Darüber hinaus berücksichtigen wir weitere Angaben, wie z.B. Ihre Fahrleistung pro Jahr, den üblichen Abstellort Ihres Fahrzeugs, vorhandenes Wohneigentum, den Fahrerkreis, der das versicherte Fahrzeug nutzt und Ihr berufliches Umfeld.

