Fragen & Antworten
Kraft-Unfallversicherung
Die häufigsten Fragen zur Kraft-Unfallversicherung haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
- Wer ist versichert?
- Was ist versichert?
- Welche Leistungen werden erbracht?
- Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
- Wie melden Sie einen Schaden?
- Wo sind Sie versichert?
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Oftmals werden bei Unfällen der Fahrer oder die Fahrzeuginsassen schwer verletzt. Kann niemand für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden oder erfolgt eine Entschädigung nur teilweise und erst nach langwierigem gerichtlichen Streit, entsteht zudem eine erhebliche finanzielle Not.
Gesetzesänderungen im Schadenersatzrecht haben den Schutz von Fahrzeuginsassen zwar etwas verbessert, allerdings nicht für den Fahrer. Er ist nach wie vor bei selbstverschuldeten Unfällen ungeschützt, denn er hat keinen Schadenersatzanspruch gegen seine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer ist versichert?
Bei der Kraft-Unfallversicherung haben Sie entsprechend Ihrem individuellen Bedarf die Wahl zwischen zwei Produktvarianten:
- Beim "Fahrerschutz" ist jeder berechtigte Fahrer Ihres Fahrzeugs versichert, z.B. auch Ihr(e) Ehe-/Lebenspartner(in) oder Ihre erwachsenen Kinder.
- Beim "Fahrer- und Insassenschutz" sind neben dem berechtigten Fahrer auch die übrigen Fahrzeuginsassen versichert.
Den Abschluss von "Fahrer- und Insassenschutz" empfehlen wir Ihnen insbesondere dann, wenn Sie oft Familie, Freunde, Kinder oder Kollegen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen.
Was ist versichert?
Die Kraft-Unfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die Ihnen bzw. Ihren Mitfahrern während der Fahrt sowie beim Ein- und Aussteigen, Behandeln, Reparieren, Reinigen, Be- und Entladen als auch beim Abstellen des Fahrzeugs passieren. Dabei besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht. Die Leistungen aus der Kraft-Unfallversicherung erhalten Sie zusätzlich und ungekürzt.
Welche Leistungen werden erbracht?
Wir erbringen Invaliditäts- und Todesfallleistungen nach den vereinbarten Versicherungssummen. Für den Fahrer verdreifacht sich die Leistung bei einem Invaliditätsgrad von mindestens
- 70 % vor Vollendung des 25. Lebensjahres
- 80 % vor Vollendung des 50. Lebensjahres
- 90 % vor Vollendung des 60. Lebensjahres
Zudem hat der Fahrer Anspruch auf weitere Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR ab dem ersten Tag des Klinikaufenthalts und Kostenübernahme für unfallbedingt notwendige kosmetische Operationen bis 5.000 EUR - und das ohne Mehrbeitrag.
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Für den Invaliditäts- und Todesfall können Sie zwischen folgenden Versicherungssummen wählen:
- 20.000 EUR bei Tod / 40.000 EUR bei Invalidität
- 30.000 EUR bei Tod / 60.000 EUR bei Invalidität
Bei "Fahrer- und Insassenschutz" gelten die von Ihnen gewählten Summen für jeden Mitfahrer.
Wie melden Sie einen Schaden?
Mit unserer Online-Schadenmeldung im Bereich "Rund um den Schaden" informieren Sie unser Schadenteam mit wenigen Angaben auf direktem Wege. Gerne nehmen wir Ihre Schadenmeldung unter der 01802 / 11 30 11 (6 Ct./Anruf aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk max. 42 Ct./Min.) rund um die Uhr auch telefonisch entgegen.
Wo sind Sie versichert?
Die Kraft-Unfallversicherung der AllSecur gilt in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Zudem besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko, Tunesien und der Türkei.
Übrigens:
Eine Kraft-Unfallversicherung erhalten Sie bei uns schon ab 2,25 EUR* pro Monat!
*gemessen an einer Jahresprämie bei jährlicher Zahlungsperiode

