Fragen & Antworten
Wie nutzen Sie die internationale Versicherungskarte?
Die internationale Versicherungskarte (auch Grüne Karte genannt) dient im Ausland als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Aus diesem Grund senden wir Ihnen die internationale Versicherungskarte direkt mit dem Versicherungsschein zu. Sofern Sie unseren Versicherungsschein bereits erhalten haben, können Sie diesem die internationale Versicherungskarte entnehmen. Wir empfehlen Ihnen, die internationale Versicherungskarte bei Reisen ins Ausland stets mitzuführen, denn
- auch wenn Sie die internationale Versicherungskarte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist es ratsam, sie immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die man bei einem Unfall notieren muss, und außerdem wichtige Adressen für die Schadenregulierung. Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch erheblich vereinfacht.
- vergessen Sie Ihre internationale Versicherungskarte, kann es vorkommen, dass Sie – je nach Land - an der entsprechenden Landesgrenze eine kostenpflichtige "Grenzpolice" lösen müssen.
Die internationale Versicherungskarte gilt für folgende Länder:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland sowie Zypern.
Benötigen Sie ein neues Exemplar, können Sie hier als Kunde bequem und komfortabel eine internationale Versicherungskarte für Ihre nächste Urlaubsfahrt anfordern. Da wir diese per Post zustellen werden, denken Sie bitte rechtzeitig an dieses wichtige Reisedokument.

