Grüne Versicherungskarte - Ihr Versicherungsnachweis im Ausland
Die Grüne Versicherungskarte dient Ihnen bei einer Fahrt mit dem PKW in das europäische Ausland inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Da in einigen dieser Länder sogar Vorlagezwang besteht, sollten Sie die Grüne Versicherungskarte bei Fahrten im Ausland unbedingt mit sich führen.
Die Grüne Karte gilt für folgende Länder:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland sowie Zypern.
Die Grüne Karte finden Sie normalerweise immer in Ihren Versicherungsunterlagen. Bei Bedarf können wir Ihnen die Grüne Karte jedoch auch gerne z.B. vor einer Urlaubsfahrt postalisch zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns dies einfach per E-Mail über den Bereich "Kontakt" unter www.allsecur.de mit.
Falls Sie als Kunde eine neue Grüne Versicherungskarte für Ihre nächste Urlaubsfahrt benötigen, können Sie die Grüne Karte direkt bei AllSecur bequem und komfortabel anfordern.
Da wir Ihnen die neue Grüne Versicherungskarte per Post zustellen werden, denken Sie bitte rechtzeitig an dieses wichtige Reisedokument.
Auf der Internetseite der Grüne Karte e.V. finden Sie zusätzliche nützliche Tipps beim Schadenfall im Ausland.


