Fragen & Antworten
Rund um die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - bislang Deckungskarte/Doppelkarte)
Die häufigsten Fragen rund um die eVB haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Wie erhalten Sie von AllSecur Ihre eVB?
- Wie funktioniert das neue Verfahren?
- Was muss ich bei der Beantragung der eVB-Nummer beachten?
Besonderheiten:
- Blanko-eVB
- eVB bei Umzug
- Stilllegung/Wiederzulassung
- eVB bei Halterwechsel
- eVB bei Versicherungswechsel
- eVB bei Fahrzeugwechsel
Wie erhalten Sie von AllSecur Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - bislang Deckungskarte/Doppelkarte)?
Für jede An- und Ummeldung eines Fahrzeuges (z.B. nach dem Kauf eines neuen/gebrauchten Fahrzeuges bzw. nach einem Umzug) benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung bei AllSecur gestellt haben, können Sie die eVB unter "Meine AllSecur" ausdrucken. Es genügt allerdings auch, wenn Sie sich die eVB-Nummer notieren und diese bei der Zulassungsstelle angeben.
Wechseln Sie mit demselben Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu AllSecur, versenden wir die eVB direkt an die Zulassungsstelle.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Der Kfz-Versicherer übermittelt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die die wichtigsten Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält, an eine zentrale Datenbank. Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB dort abrufen. Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhalten Sie von uns einen Code, die so genannte eVB-Nummer. Mit dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben (z.B. "VS375A3") kann die Zulassungsbehörde die für Sie in der Datenbank hinterlegte eVB direkt einsehen.
Was muss ich bei der Beantragung der eVB-Nummer besonders beachten?
Da die Zulassungsbehörden die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern dürfen, ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten, wie sie im Personalausweis enthalten sind, in Ihrem Antrag eingeben. Achten Sie dabei besonders darauf, falls Sie mehrere Vornamen haben: Ihr Rufname allein genügt zur Zulassung nicht.
Sollte der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer trotzdem wegen abweichender Daten nicht akzeptieren, können Sie sich telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die Telefonnummer unserer eVB-Hotline ist auf der eVB aufgedruckt. Die korrigierten Daten werden dann unverzüglich an die Zulassungsbehörde übermittelt.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine eVB lediglich drei Monate lang gültig ist. Danach können Sie sie nicht mehr verwenden! Die eVB-Nummer dient für Privatpersonen nur dem einmaligen Gebrauch. Nach der Anmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann - wie eine benutzte Fahrkarte - verbraucht.
Blanko-eVB
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vor der Ausstellung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB, bislang Deckungskarte/Doppelkarte) eine Antragstellung erforderlich ist. Die Ausstellung einer Blanko-eVB ist nicht möglich. In den weiteren Erläuterungen haben wir die jeweilige Vorgehensweise bereits für Sie beschrieben.
Besonderheiten nach Umzug
Im Falle eines Umzuges benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, bislang Deckungskarte/Doppelkarte), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden zu können.
Hierzu müssen Sie nicht erneut den Antragsdialog auf www.allsecur.de durchlaufen. Ihren Wunsch auf den Erhalt einer neuen eVB teilen Sie uns bitte im Falle der Ummeldung unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer, vollständigen neuen Anschrift sowie des voraussichtlichen Ummeldedatums telefonisch oder per Mail aus dem Bereich "Kontakt" mit.
Besonderheiten bei Stilllegung/Wiederzulassung
Im Falle einer Wiederzulassung (z.B. nach einer Stilllegung) benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, bislang Deckungskarte/Doppelkarte), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden zu können.
Hierzu müssen Sie nicht erneut den Antragsdialog auf www.allsecur.de durchlaufen. Ihren Wunsch auf den Erhalt einer neuen eVB teilen Sie uns bitte im Falle einer Wiederzulassung unter Angabe des voraussichtlichen Wiederzulassungsdatums telefonisch oder per Mail aus dem Bereich "Kontakt" mit der Auswahl "Mein Vertrag - Auskunft oder Änderung" mit.
Besonderheiten bei Halterwechsel
Im Falle der Ummeldung auf einen neuen Halter (Halterwechsel) benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, bislang Deckungskarte/Doppelkarte), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden zu können.
Hierzu müssen Sie nicht erneut den Antragsdialog auf www.allsecur.de durchlaufen. Ihren Wunsch auf den Erhalt einer neuen eVB teilen Sie uns bitte im Falle eines Halterwechsels unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer, des vollständigen neuen Namens und der Anschrift sowie des voraussichtlichen Ummeldedatums telefonisch oder per Mail aus dem Bereich "Kontakt" mit der Auswahl "Mein Vertrag - Auskunft oder Änderung" mit.
Besonderheiten bei Versicherungswechsel
Wechseln Sie mit dem selben Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu AllSecur (Versicherungswechsel), versenden wir die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, bislang Deckungskarte/Doppelkarte) direkt an die Zulassungsstelle, sobald Sie einen Antrag gestellt haben.
Besonderheiten bei Fahrzeugwechsel
Im Falle eines Fahrzeugwechsels benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, bislang Deckungskarte/Doppelkarte), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden zu können.
Hierzu durchlaufen Sie bitte den Antragsdialog auf www.allsecur.de. Nach der Bestätigung Ihrer Antragstellung können Sie Ihren Antrag und die eVB einfach und bequem im Bereich "Meine AllSecur/Anträge" einsehen und ausdrucken.

