Fragen & Antworten
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - bislang Deckungskarte/Doppelkarte)?
Ab dem 1.3.2008 benötigen Sie für die Zulassung eines Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die zu diesem Zeitpunkt die bisherige Deckungskarte/Doppelkarte ersetzt.
Wie funktioniert das System der elektronischen Versicherungsbestätigung generell?
Die Versicherung übermittelt die elektronische Versicherungsbestätigung inklusive Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer an eine zentrale Datenbank. Auf diese Datenbank haben alle Zulassungsbehörden Zugriff und können die elektronische Versicherungsbestätigung dort abrufen.
Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhalten Sie von der Versicherung normalerweise einen Code, die so genannte eVB-Nummer. Mit dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben (z.B. "VS671A3") kann die Zulassungsbehörde die für Sie in der Datenbank hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung direkt einsehen.
Übrigens:
Nicht nur für eine Neuzulassung eines PKW fordert die Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung. Auch beim Umzug benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung, um das Fahrzeug bei der neuen Zulassungsstelle anmelden zu können.
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) haben wir für Sie kompakt zusammengestellt:
- Übersicht aller Fragen zur eVB Nummer
- eVB von AllSecur
- Blanko eVB
- eVB bei Umzug
- eVB bei Stilllegung oder Wiederzulassung
- eVB bei Halterwechsel
- eVB bei Versicherungswechsel
- eVB bei Fahrzeugwechsel

