Fragen & Antworten
Beginn und Gefährdung des Kfz-Versicherungsschutzes
Die häufigsten Fragen zum Beginn und der Gefährdung des Versicherungsschutzes haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Wann beginnt der Kfz-Versicherungsschutz?
- Wann beginnt und endet die "vorläufige Deckung"?
- Wann wird der Versicherungsschutz gefährdet?
- Was passiert bei verspäteter Zahlung des Beitrages?
Wann beginnt der Kfz-Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit der Zahlung des ersten Beitrags.
Wann beginnt und endet die "vorläufige Deckung"?
Damit Sie aber schon ab Zulassung Ihres Fahrzeugs den notwendigen Versicherungsschutz erhalten, wird eine "vorläufige Deckung" gewährt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und für den Schutzbrief genügt dafür die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bislang Deckungskarte/Doppelkarte -, die bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss. Für die Voll- oder Teilkaskoversicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz ab Zugang Ihres Online-Antrags bei uns, frühestens ab Zulassung des Fahrzeugs.
Die vorläufige Deckung endet, sobald Sie den Versicherungsschein erhalten und den Erstbeitrag bezahlt haben. Sie tritt rückwirkend außer Kraft, wenn wir den Antrag unverändert angenommen haben, Sie den Erstbeitrag aber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist an uns bezahlen und Sie die Verspätung zu vertreten haben. Die vorläufige Deckung endet auch, wenn wir sie mit einer Frist von einer Woche kündigen. Üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus, endet die vorläufige Deckung gleichfalls rückwirkend.
Wann wird der Versicherungsschutz gefährdet?
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind aufgrund einer Vielzahl von neuen Rabatten oder Zuschlägen kaum mehr vergleichbar.
In diesem Zusammenhang heißt es oft, die Versicherer gewähren keinen Versicherungsschutz, wenn die verschiedenen Auflagen nicht erfüllt werden.
Bei uns sind Sie sicher aufgehoben: Ihr Versicherungsschutz ist nicht in Gefahr, auch wenn sich einzelne gefahrerhebliche Umstände (z.B. die jährliche Fahrleistung) nach Antragstellung geändert haben. Sollte dies allerdings der Fall sein, bitten wir Sie, uns umgehend diese Änderungen zu melden, damit wir gegebenenfalls eine Neuberechnung Ihres Beitrags nach der neuen Risikolage vornehmen können.
Haben Sie uns allerdings vorsätzlich falsche Angaben gemacht, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr zu erheben.
Was passiert bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Nicht nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine verspätete Zahlung unangenehme Folgen haben. Bitte denken Sie also in allen Sparten an eine rechtzeitige Zahlung - insbesondere bei der Erstprämie. Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, vereinbaren wir mit Ihnen grundsätzlich das bequeme und sichere Lastschrifteinzugsverfahren.
Wir buchen die Beiträge fristgemäß von Ihrem Konto ab. Sie sparen damit Zeit und Kosten und übersehen keine Zahlungstermine, was zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen könnte.

