Europäischer Unfallbericht
Hohe Akzeptanz in Europa
Den Europäischen Unfallbericht sollte jeder Autofahrer bei Auslandsreisen im Handschuhfach haben, damit er im Schadenfall schnell zur Hand ist.
Er erleichtert die Aufnahme eines Unfallschadens im europäischen Ausland. Kommt es dort zu einem Verkehrsunfall, füllt einfach einer der Beteiligten den Unfallbericht aus. Der andere Beteiligte legt den Unfallbericht in seiner Sprache daneben und liest mit. Da alle Fragen nummeriert sind, gibt es keine Verständnisschwierigkeiten. Inhaltlich und grafisch ist der Europäische Unfallbericht völlig identisch, egal in welcher Sprache er verfasst ist und genießt daher europaweit eine hohe Akzeptanz. In den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen bereits eine Selbstverständlichkeit.
Ein Europäischer Unfallbericht genügt für zwei beteiligte Fahrzeuge. Soll er wirksam sein, müssen beide Fahrer den Unfallbericht unterschreiben - im Nachhinein sind keine Änderungen zulässig.
Trotz dieser Erleichterung empfehlen Experten, bei jedem Verkehrsunfall im Ausland die Polizei zu verständigen, da bei Ausreise und Grenzkontrolle die behördliche Unfallbestätigung verlangt werden kann und Urlauber mit einem beschädigten Fahrzeug leicht in den Verdacht der Fahrerflucht geraten können.
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Europäischen Unfallbericht auszudrucken.
Bitte drucken Sie sich zwei Exemplare aus, damit Sie gegebenenfalls Ihrem Unfallbeteiligten auch ein Exemplar aushändigen können.
Ein Originalexemplar können Sie inklusive einer Anwendungsbroschüre auch kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) anfordern.

