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Lexikon: Die Versicherungsbestätigung

Wann erhalte ich die Versicherungsbestätigung?

Das deutsche Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass für jedes in Deutschland angemeldete Kfz eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Der Nachweis wird durch die Versicherungsbestätigung erbracht.

Benötigt wird die Versicherungsbestätigung u.a., wenn

  1. ein Kfz bei der Zulassungsstelle zum ersten Mal für den öffentlichen Straßenverkehr angemeldet wird
  2. das Kfz auf einen anderen Besitzer umgeschrieben wird
  3. das Kfz nach einer Stilllegung wieder zugelassen wird
  4. das Kfz mit einem Kurzzeitkennzeichen gefahren werden soll


Nach Anmeldung einer Kfz-Haftpflichtversicherung schickte früher das Versicherungsunternehmen die sogenannte Doppelkarte bzw. Deckungskarte direkt per Post an den Versicherungsnehmer. Leider erst nach ein paar Tagen erhielt der Versicherungsnehmer die zweiteilige Versicherungsbestätigung. Der eine Teil der Versicherungsbestätigung war für die Zulassungsstelle bestimmt. Der andere Teil wurde als Durchschriftskopie an das Versicherungsunternehmen zurück gesendet.

Dieses Verfahren wurde aber inzwischen komplett durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Über eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrtbundesamt werden alle Anmeldungen und Veränderungen zur Versicherungsbestätigung digital gespeichert. Anstatt einer Doppelkarte bekommt der Versicherungsnehmer nur noch eine siebenstellige eVB-Nummer, mit der der Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Durch die kurze Bearbeitungszeit hat der Versicherungsnehmer weniger Aufwand und kann sein Fahrzeug gleich nach Abschluss der Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle anmelden.

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