Lexikon: Der Kfz-Kaufvertrag
Warum ein Kfz-Kaufvertrag? Woher bekomme ich einen Kfz-Kaufvertrag?
Wenn Sie ein Auto erfolgreich kaufen oder verkaufen möchten, sollte Sie sich früh genug Gedanken über den Kaufvertrag machen.
Nach deutschem Recht entsteht ein Kaufvertrag in Folge zweier inhaltlich aufeinander bezogenen Willenserklärungen (d.h. erfolgte Angebot und Annahme). Der Verkäufer verpflichtet sich dabei zur Übereignung des Fahrzeuges durch Eigentumsübergang sowie zur Übergabe des Autos. Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet.
Es gibt viele Situationen, in denen Ihnen der Kfz-Kaufvertrag als Beweisstück viel Ärger ersparen kann. Verursacht der Käufer beispielsweise nach Übergabe des Autos einen Unfall und meldet den Schaden nicht ordnungsgemäß, können Sie als Verkäufer und versicherungsrelevanter Eigner des Fahrzeugs für sämtliche entstandene Schäden belangt werden.
Auf Käuferseite können Sie mit dem Kfz-Kaufvertrag im Zweifelsfall den Verkäufer bei einem bereits vorhandenen, aber nicht explizit angegebenen Schaden zur Rechenschaft ziehen.
Eine gesetzliche Vorschrift zur Anwendung eines Kfz-Kaufvertrages gibt es nicht, dennoch sollten Sie im eigenen Interesse auf einen ordentlichen Vertrag bestehen. Als Vertragsvorlage können Sie dabei gerne unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden.
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