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Jetzt: Kfz-Versicherung kündigen und
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Das sollten Sie bei der Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung beachten

Sie finden Ihre aktuelle Kfz-Versicherung zu teuer? Würden Sie gerne Ihre alte Versicherung kündigen und zur AllSecur wechseln ? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Kündigung der Kfz Versicherung“ zusammengestellt:

Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung unterscheidet man zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.


Ordentliche Kündigung


Die Laufzeit von Versicherungspolicen endet meist zum 1. Januar eines jeden Jahres. Bei einer Kfz-Versicherung muss die Kündigung jedoch mindestens einen Monat vor Jahreshauptfälligkeit eingehen, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Als Versicherungsnehmer bedeutet dies konkret, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim alten Versicherer vorliegen muss.


Außerordentliche Kündigung


Die außerordentliche Kündigung resultiert aus dem Sonderkündigungsrecht. Dieses erlangt der Kunde in folgenden Fällen:
  • Beitragserhöhung der Versicherung
  • Wechsel des Fahrzeuges
  • Eintritt eines Schadensfalles
Kommt es zu einer Beitragserhöhung, kann der Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nach Zustellung des Bescheides zur Beitragserhöhung ist es dem Kunden möglich, innerhalb eines Monats seine Kfz-Versicherung zu kündigen.

Auch nach einem Wechsel des Fahrzeuges können Kunden ohne Einschränkungen zur AllSecur wechseln. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei AllSecur anmelden, wird automatisch Ihre bestehende Police gekündigt, denn die Kfz-Zulassungsstelle teilt den Wechsel über die eVB an die alte Versicherung unverzüglich mit.

Ereignet sich ein Schadensfall, hat der Kunde ebenfalls das Recht, die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nachdem die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt wurde.


Unser Tipp:

Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Zudem sollte das Kündigungsschreiben
  • den vollen Namen des Versicherungsnehmers
  • die Versicherungsscheinnummer 
  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges beinhalten 
  • eigenhändig unterschrieben sein

Wenn die Kündigung der alten Kfz-Versicherung bis zum Stichtag eingegangen ist, steht der Kündigung und dem Wechsel zur AllSecur nichts mehr im Wege.

 
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