Fragen & Antworten
Wichtige Informationen zu Ihrer bestehenden Rechtsschutz-Versicherung
Wichtige Informationen zu Ihrer bestehenden Rechtsschutz-Versicherung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Wartezeit
- Entfall der Wartezeit
- Vertragsdauer
- Widerruf
- Fahrzeugwechsel
- Fahrzeugabmeldung/-verkauf
- Kündigungsmöglichkeit zum Vertragsablauf
- Kündigungsmöglichkeit wegen Beitragserhöhung
- Kündigungsmöglichkeit im Rechtsschutz-Fall
- Kündigungsmöglichkeit bei Fahrzeugwechsel
- Wichtige Hinweise zur Kündigung
Beginn des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht ab dem beantragten Beginn, wenn der Beitrag unverzüglich nach Aufforderung bezahlt wird.
Wartezeit
Für bestimmte Leistungsarten besteht Versicherungsschutz jedoch frühestens nach Ablauf von drei Monate nach Versicherungsbeginn.
Keine Wartezeit besteht für:
- Schadenersatz-Rechtsschutz.
- Straf-Rechtsschutz.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, sofern es sich um den Kauf- oder Leasingvertrag eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges handelt.
Entfall der Wartezeit
Die Wartzeit entfällt, wenn sich der Versicherungsschutz nahtlos an einen bisherigen Rechtsschutz-Vertrag mit gleichem Versicherungsumfang anschließt.
Sie entfällt ebenfalls bei Bestehen einer Kfz-Versicherung bei AllSecur oder einer anderen Allianz Gesellschaft.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer Ihres Rechtsschutzes beträgt ein Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Widerruf
Sie können Ihren Antrag auf Rechtsschutz innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung, des Produktinformationsblattes, der Versicherungsinformationen und der Belehrung über das Widerrufsrecht sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen.
Eine Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, läuft der ursprüngliche Vertrag weiter.
Fahrzeugwechsel
Der Fahrzeug-Rechtsschutz geht bei Verkauf des von Ihnen versicherten Fahrzeugs auf das Fahrzeug über, das an die Stelle des bisher versicherten Fahrzeugs tritt (Folgefahrzeug).
Bitte geben Sie uns innerhalb von zwei Monaten das amtliche Kennzeichen des Folgefahrzeugs bekannt, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wird das Folgefahrzeug bereits vor Verkauf des bisher versicherten Fahrzeugs erworben, bleibt dieses bis zu seinem Verkauf, längstens jedoch bis zu einem Monat nach dem Erwerb des Folgefahrzeugs, ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung kann die Rechtsschutz-Versicherung bei einem Fahrzeugwechsel nicht vorzeitig beendet werden.
Fahrzeugabmeldung-/verkauf
Wird kein Folgefahrzeug binnen eines Monats vor oder nach Verkauf des bisher genannten Fahrzeugs erworben, kann der Vertrag beendet werden.
Hierüber informieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Monaten nach Verkauf Ihres Fahrzeugs. Anderenfalls kann eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages erst ab dem Eingang Ihrer Mitteilung erfolgen.
Kündigungsmöglichkeit zum Vertragsablauf
Die Rechtsschutz-Versicherung kann bedingungsgemäß mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum vertraglich vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Das heißt, Ihre Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf bei uns vorliegen. Das genaue Ablaufdatum Ihrer Rechtsschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Kündigungsmöglichkeit wegen Beitragserhöhung
Sie können ebenfalls kündigen, wenn sich die Beiträge Ihrer bisherigen Rechtsschutz-Versicherung erhöhen, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der Mitteilung zur Beitragserhöhung bei uns vorliegen und wird frühestens zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.
Kündigungsmöglichkeit im Rechtsschutz-Fall
Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist möglich, wenn wir für mindestens zwei Rechtsschutz-Fälle innerhalb von 12 Monaten die Kostenübernahme zugesagt haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zusage der Kostenübernahme bei uns eingegangen sein und ist sofort wirksam.
Kündigungsmöglichkeit bei Fahrzeugwechsel
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung kann die Rechtsschutz-Versicherung bei einem Fahrzeugwechsel nicht vorzeitig beendet werden.
Wichtige Hinweise zur Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax und von Ihnen unterschrieben sein.
Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist nicht der Tag der Absendung entscheidend, sondern vielmehr der Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht (Datum des Posteingangs).
Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben zu versenden. Den genauen Wortlaut Ihres Kündigungsrechts können Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung nachlesen.

