Fragen & Antworten
Was muss ich beim Wechsel zu AllSecur und der Kündigung meiner bisherigen Rechtsschutz-Versicherung beachten?
Die häufigsten Fragen rund um den Wechsel zu AllSecur/Ihrer Antragstellung haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Kündigung Ihrer bisherigen Rechtsschutz-Versicherung
- Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf
- Kündigungsmöglichkeit wegen Beitragserhöhung
- Kündigungsmöglichkeit im Rechtsschutzfall
- Kündigungsmöglichkeit bei Fahrzeugwechsel
- Wichtige Hinweise zur Kündigung
- Berechnung und Beantragung einer neuen Rechtsschutz-Versicherung bei AllSecur
Kündigung Ihrer bisherigen Rechtsschutz-Versicherung
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie Ihre bisherige Rechtsschutz-Versicherung mit gleichem Umfang schriftlich kündigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei AllSecur derzeit nur Fahrzeug-Rechtsschutz für einen Pkw versichern können.
Möchten Sie auch Rechtsschutz für andere Fahrzeugarten oder für den Privatbereich, dann wechseln Sie bitte zu www.allianz.de oder wenden Sie sich an Ihren Allianz Fachmann.
Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf
Die Rechtsschutz-Versicherung kann bedingungsgemäß mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum vertraglich vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Das heißt, Ihre Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf bei der anderen Versicherungsgesellschaft vorliegen. Das genaue Ablaufdatum Ihrer Rechtsschutz-Versicherung entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Kündigungsmöglichkeit wegen Beitragserhöhung
Sie können ebenfalls kündigen, wenn sich der Beitrag Ihrer bisherigen Rechtsschutz-Versicherung erhöht hat, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der Mitteilung zur Beitragserhöhung bei der anderen Versicherungsgesellschaft vorliegen und wird frühestens zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.
Kündigungsmöglichkeit im Rechtsschutzfall
Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist möglich, wenn Ihre bisherige Rechtsschutz-Versicherung für mindestens 2 Rechtsschutzfälle innerhalb von 12 Monaten die Kostenübernahme zugesagt hat. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zusage der Kostenübernahme bei der anderen Versicherungsgesellschaft eingegangen sein und ist sofort wirksam.
Kündigungsmöglichkeit bei Fahrzeugwechsel
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung kann die Rechtsschutz-Versicherung bei einem Fahrzeugwechsel nicht vorzeitig beendet werden.
Wichtige Hinweise zur Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax und von Ihnen unterschrieben sein.
Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist nicht der Tag der Absendung entscheidend, sondern vielmehr der Tag, an dem die Kündigung Ihrem derzeitigen Versicherer zugeht (Datum des Posteingangs).
Es empfiehlt sich, die Kündigung als Einschreiben zu versenden. Den genauen Wortlaut Ihres Kündigungsrechts können Sie in Ihren bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung nachlesen.
Berechnung und Beantragung einer neuen Rechtsschutz-Versicherung bei AllSecur
Parallel zur Kündigung Ihrer alten Rechtsschutz-Versicherung beantragen Sie bei uns eine neue Rechtsschutz-Versicherung.
Sie beginnen, indem Sie zunächst Ihr persönliches Angebot online berechnen. Die Berechnung ist völlig unverbindlich und anonym. Klicken Sie dazu einfach auf den Angebotsrechner Fahrzeug-Rechtsschutz .
Wenn Ihnen das Angebot zusagt, beantragen Sie den Versicherungsschutz direkt online. Unmittelbar nachdem wir den Antrag von Ihnen erhalten haben, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link. Durch einen Klick auf diesen Link bestätigen Sie die Antragstellung - mit diesem Prozess sichern wir Sie und uns vor Missbrauch durch Dritte.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie von uns per Post.

