Fragen & Antworten
Fahrzeug-Rechtsschutz
Die häufigsten Fragen zum Fahrzeug-Rechtsschutz haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:
- Wann hilft Ihnen der Fahrzeug-Rechtsschutz von AllSecur?
- Wer ist versichert?
- Was ist versichert?
- Wo sind Sie versichert?
- Welche Kosten werden übernommen?
- Welche Selbstbeteiligung ist vereinbart?
- Zusatzleistungen bei Bestehen einer Kfz-Versicherung bei AllSecur oder einer anderen Allianz-Gesellschaft
- Was kann der Fahrzeug-Rechtsschutz nicht leisten?
Wann hilft Ihnen der Fahrzeug-Rechtsschutz von AllSecur?
Unfall, Autokauf, Reparaturen. Ärger mit dem Auto hatte sicher jeder schon einmal. Doch was ist, wenn Ihr Gegner lieber prozessiert als zu zahlen? Dieses Kostenrisiko nimmt Ihnen der Rechtsschutz der AllSecur ab. So kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie der hohen Kosten wegen (Anwalt, Sachverständigengutachten, Gericht) auf Ihr gutes Recht verzichten müssen. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig mit einem Fahrzeug-Rechtsschutz bei AllSecur vor, um Existenz bedrohende Situationen zu vermeiden.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie, der Eigentümer, Halter, Mieter und Entleiher sowie die berechtigten Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs und das Fahrzeug selbst.
Außerdem sind Sie versichert als Fahrer fremder Fahrzeuge, als vorübergehender Mieter von Landfahrzeugen und als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in Bus, Bahn, Taxi oder Flugzeug.
Was ist versichert?
Folgende Leistungsarten sind versichert:
Schadenersatz-Rechtsschutz
brauchen Sie um Schadenersatzansprüche durchzusetzen, z.B. bei Streit um:
- die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall.
- die Höhe des Schadens. Bei schwerer Verletzung ist häufig die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente umstritten.
Straf-Rechtsschutz
brauchen Sie zur Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorsatz- als auch bei Fahrlässigkeits-Vorwurf, z.B.:
- fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall.
- fahrlässige Verkehrsgefährdung.
Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
brauchen Sie zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, z.B.:
- zu schnelles Fahren.
- Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
- Missachten einer roten Ampel.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
brauchen Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z.B. wegen:
- Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen.
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
- Führens eines Fahrtenbuches.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
brauchen Sie zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug, z.B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
brauchen Sie zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z.B. bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer.
*) Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten
Wo sind Sie versichert?
Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeeres, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira.
Weltweite Deckung besteht bis zu 6 Wochen** in Höhe von 50.000 EUR**.
Für Streitigkeiten aus Internetverträgen besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu
50.000 EUR**.
**) siehe Zusatzleistungen auf dieser Seite
Welche Kosten werden übernommen?
Die Deckungssummen im Fahrzeug Rechtsschutz beträgt 200.000 EUR*
Wir übernehmen folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren.
- Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 Kilometer Luftlinie voneinander entfernt sind.
- Gerichtskosten.
- Schiedsgerichtskosten (bis zur Höhe der Kosten des zuständigen Gerichts in der ersten Instanz).
- Zeugenauslagen.
- gerichtliche Sachverständigengebühren.
- private, außergerichtliche Sachverständigenkosten bei:
- Verkehrs-Strafsachen,
- Kfz-Vertragsstreitigkeiten. - außergerichtliche Kosten eines Sachverständigen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen am Kfz bei einem Unfall im Ausland.
- Kosten eines Dolmetschers im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland.
- Kosten für die Übersetzung der im Ausland für die Interessenwahrnehmung notwendigen schriftlichen Unterlagen.
- Gebühren bei Verwaltungsbehörden.
- Kosten der Gegenseite.
- notwendige Vorschüsse.
- Reisekosten bei angeordnetem Erscheinen vor ausländischem Gericht.
- Strafkaution darlehensweise bis zu 100.000 EUR**
**) siehe Zusatzleistungen auf dieser Seite
Welche Selbstbeteiligung ist vereinbart?
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR je Versicherungsfall.
Die telefonische Erstberatung über unser Rechtsschutz-Service-Telefon ist kostenlos.
Zusatzleistungen bei Bestehen einer Kfz-Versicherung bei AllSecur oder einer anderen Allianz-Gesellschaft
Solange für Sie oder Mitversicherte (nur im Optimal-Verkehrs-Rechtsschutz) eine Kfz-Versicherung bei AllSecur oder einer anderen Allianz Gesellschaft besteht, erhalten Sie folgende Zusatzleistungen:
- doppelte Deckungssummen.
- doppelte Kaution.
- weltweiter Versicherungsschutz bis 12 Wochen.
- keine Wartezeit im Versicherungsschutz nach Vertragsabschluss.
Was kann der Fahrzeug-Rechtsschutz nicht leisten?
Der Rechtsschutz umfasst unter anderem nicht:
- die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
- die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
Es besteht ebenfalls kein Rechtsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung des Fahrzeugs und für den unberechtigten Fahrer.

