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Fragen & Antworten

Fahrzeug-Rechtsschutz

Die häufigsten Fragen zum Fahrzeug-Rechtsschutz haben wir im Folgenden für Sie bereits beantwortet:

Wann hilft Ihnen der Fahrzeug-Rechtsschutz von AllSecur?

Unfall, Autokauf, Reparaturen. Ärger mit dem Auto hatte sicher jeder schon einmal. Doch was ist, wenn Ihr Gegner lieber prozessiert als zu zahlen? Dieses Kostenrisiko nimmt Ihnen der Rechtsschutz der AllSecur ab. So kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie der hohen Kosten wegen (Anwalt, Sachverständigengutachten, Gericht) auf Ihr gutes Recht verzichten müssen. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig mit einem Fahrzeug-Rechtsschutz bei AllSecur vor, um Existenz bedrohende Situationen zu vermeiden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie, der Eigentümer, Halter, Mieter und Entleiher sowie die berechtigten Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs und das Fahrzeug selbst.

Außerdem sind Sie versichert als Fahrer fremder Fahrzeuge, als vorübergehender Mieter von Landfahrzeugen und als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in Bus, Bahn, Taxi oder Flugzeug.

Was ist versichert?

Folgende Leistungsarten sind versichert:

Schadenersatz-Rechtsschutz
brauchen Sie um Schadenersatzansprüche durchzusetzen, z.B. bei Streit um:

Straf-Rechtsschutz
brauchen Sie zur Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorsatz- als auch bei Fahrlässigkeits-Vorwurf, z.B.:

Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
brauchen Sie zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, z.B.:


Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*

brauchen Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z.B. wegen:


Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*

brauchen Sie zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug, z.B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
brauchen Sie zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z.B. bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer.

*) Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten

Wo sind Sie versichert?

Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeeres, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira.

Weltweite Deckung besteht bis zu 6 Wochen** in Höhe von 50.000 EUR**.

Für Streitigkeiten aus Internetverträgen besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu
50.000 EUR**.

**) siehe Zusatzleistungen auf dieser Seite

Welche Kosten werden übernommen?

Die Deckungssummen im Fahrzeug Rechtsschutz beträgt 200.000 EUR*

Wir übernehmen folgende Kosten:

**) siehe Zusatzleistungen auf dieser Seite

Welche Selbstbeteiligung ist vereinbart?

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR je Versicherungsfall.

Die telefonische Erstberatung über unser Rechtsschutz-Service-Telefon ist kostenlos.

Zusatzleistungen bei Bestehen einer Kfz-Versicherung bei AllSecur oder einer anderen Allianz-Gesellschaft

Solange für Sie oder Mitversicherte (nur im Optimal-Verkehrs-Rechtsschutz) eine Kfz-Versicherung bei AllSecur oder einer anderen Allianz Gesellschaft besteht, erhalten Sie folgende Zusatzleistungen:

Was kann der Fahrzeug-Rechtsschutz nicht leisten?

Der Rechtsschutz umfasst unter anderem nicht:

Es besteht ebenfalls kein Rechtsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung des Fahrzeugs und für den unberechtigten Fahrer.

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Fragen und Antworten

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  • Welchen Service bietet AllSecur im Schadenfall?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt!

(*9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk max. 42 Ct./Min.)